Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

1.
Vertragstyp eingeben oder auswählen
2.
Informieren und Kündigungsschreiben schnell mit dem Generator erstellen

Kündigung bei Hallesche Krankenversicherung

 
Die Hallesche Krankenversicherung a.G. ist ein deutsches Versicherungsunternehmen mit Sitz in Stuttgart, welches die verschiedensten privaten Krankenversicherungen (PKV) anbietet.

Personen, die nicht pflichtversichert sind, können stattdessen eine private Krankenversicherungen (PKV) abschließen. Diese Regelung ist in §5 Absatz 1 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt.

»Tipps und Tricks um von der privaten Krankenversicherung (PKV) wieder in eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) zu wechseln

Im Weiteren wird genauer erklärt worauf bei einer Kündigung einer privaten Krankenversicherung (PKV), bei der Hallesche Krankenversicherung, geachtet werden sollte und welche besonderen Kündigungsmöglichkeiten es gibt.

Kündigungsfrist Sofern im Versicherungsvertrag und den erhalten allgemeinen Versicherungsbedingungen nichts abweichendes vereinbart wurde beträgt die Erstlaufzeit 2 Jahre und die Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende (siehe auch § 178h und §205 VVG). Wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.

Bei einigen Tarifen, zum Beispiel dem Tarif Tarif NK.select XL, kann monatlich mit einer Kündigungsfrist von 15 Tagen gekündigt werden. Allerdings ist auch hier eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren einzuhalten.

Tipp: Falls es sich ausnahmsweise um einen Vertrag mit mehr als 3 Jahren Laufzeit handeln sollte so kann dieser, auf Grund der aktuellen Rechtsprechung, im Regelfall bereits zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich beendet werden.

Das Versicherungsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Das bedeutet es muss genau im Vertrag nachgeprüft werden wann die Laufzeit endet. Alternativ kann auch sehr frühzeitig gekündigt werden.

Wenn das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmen sollte hat die Kündigung bis zum 30.09. des Jahres, beim Versicherungsunternehmen, anzukommen damit das Schreiben rechtzeitig ist. Sollte der 30te auf ein Feiertag oder Wochenende fallen muss das Kündigungsschreiben bereits an einem Werktag davor ankommen.

Daher kann es sinnvoll sein in den eigenen Vertragsunterlagen und den allgemeinen Versicherungsbedingungen nachzuprüfen wann das Vertragsjahr beginnt.

Wichtig: Um die Kündigungsfrist einzuhalten muss das Schreiben noch vor der vereinbarten Kündigungsfrist beim Versicherungsunternehmen eingehen.

Widerruf bei neueren Verträgen Durch §8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist besteht eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.

Diese Frist beginnt jedoch erst zu laufen, sobald der Vertrag abgeschlossen wurde und dem Versicherungsnehmer alle vorgeschriebenen Unterlagen, einschließlich der allgemeinen Versicherungsbedingungen, der Versicherungspolice und der Widerrufserklärung ausgehändigt wurden.

Tipp: Das bedeutet, falls diese Unterlagen unvollständig sind beginnt die Frist noch nicht und der Versicherungsabschluss kann länger, maximal noch 1 Jahr und 14 Tage lang widerrufen werden.

Der Kunde, auch Versicherungsnehmer genannt, kann innerhalb der Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen den Abschluss des Versicherungsvertrages widerrufen.

Wurde der Vertrag widerrufen so können im Regelfall auch damit verbundene Zusatzverträge beendet werden.

Bereits gezahlte Versicherungsbeiträge werden dem Kunde dann erstattet. Nur falls einem sofortigen Versicherungsbeginn zugestimmt wurde wird anteilig für den bereits verstrichenen Zeitraum der Beitrag in Rechnung gestellt, wobei pro Tag 1/30 des monatlichen Beitrages berechnet wird.

Wichtig: In Folge der Krankenversicherungspflicht in Deutschland ist dem Versicherungsunternehmen, auch bei einem Widerruf, nachzuweisen werden wo stattdessen eine Krankenversicherung erfolgt.

Ein Widerruf muss spätestens am letzten Tag der Widerrufsfrist verschickt werden. Es kommt also, anders als bei einer Kündigung, auf den Absendetermin und nicht den Termin des Zugangs an.

Es ist jedoch wichtig ist das ein rechtzeitige Versand und das ankommen des Schreibens, für den Fall der Fälle, auch bewiesen werden kann. Daher ist ein Versand per Einschreiben-Rückschein sinnvoll.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann die private Krankenversicherung durch eine außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung beendet werden.

Wenn bei der Kündigung keinerlei Frist einzuhalten ist wird auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen, bei abweichenden Fristen nur von einer außerordentlichen Kündigung der PKV.

Wichtig: Wird die private Krankenversicherung vorzeitig gekündigt wird muss, dem Versicherungsunternehmen, dennoch das bestehen einer Folgeversicherung nachgewiesen, damit die Kündigung wirksam werden kann.

Im Folgenden die wichtigsten Gründe für eine vorzeitige Kündigung der privaten Krankenversicherung:

  • Wenn die Versicherung die Leistungen kürzt oder die Beiträge erhöht, kann der Versicherte innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntwerden die fristlose Kündigung einreichen. Es reicht dabei allerdings schon wenn ein solcher Informationsschreiben ungelesen im Postkasten oder E-Mail-Postfach liegt.

    Der Versicherungsnehmer kann dabei zum Änderungstermin, das heißt zu dem Termin an welchem die neuen Preise oder Bedingungen in Kraft treten, außerordentlich kündigen.
  • Falls der Versicherungsnehmer, der Krankenversicherung, wieder versicherungspflichtig oder andersweitig gesetzlich versichert wird, zum Beispiel im Rahmen einer Verbeamtung, Anspruch auf Familienversicherung oder der staatlichen Heilfürsorge, kann der Versicherungsvertrag vorzeitig beendet werden.

    Eine Kündigung muss in diesem Fall innerhalb von 3 Monaten, gezählt ab Änderung der Umstände, erklärt werden (siehe auch §205 Absatz 2 VVG).

    Dies gilt auch wenn durch eine neue Arbeitsstelle wieder eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse eintritt, da sich das Gehalt sich unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze reduziert. Die Tätigkeit muss dabei mehr als 1 Monat lang ausgeübt werden und es ist mindestens 20 Stunden pro Woche zu arbeiten.

    Wichtig: Dem Versicherungsunternehmen muss dabei innerhalb von 2 Monaten nachgewiesen werden, dass es zu einer Pflichtversicherung gekommen ist, damit die Kündigung wirksam ist.

    Es ist in manchen Fällen auch eine rückwirkenden Kündigung möglich. Zum Beispiel, wenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einem ein Schreiben über das entstehen der Versicherungspflicht schickt. In einem solchen Fall muss innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Schreibens die bisherige Versicherung informiert und gekündigt werden.

    Tipp: Gekündigt werden kann auch, wenn die hauptberufliche Selbstständigkeit aufgeben und dafür eine sozialversicherungspflichtige Stelle angetreten wird. Wird die Selbstständigkeit nebenbei weiterhin betrieben so muss das Gesamteinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
  • Wird ein Studium oder eine Ausbildung begonnen und es besteht noch keine Befreiung für den Status eines Studenten, kann für die Dauer des Studiums in eine gesetzliche Krankenkasse gewechselt werden.
  • Wird das Studium oder eine Ausbildung beendet müssen bestimmte Fristen eingehalten werden um wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Mehr dazu auch in folgendem Beitrag:

    »Von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenkasse.
  • Im Schadensfall kann die private Krankenversicherung (PKV) nicht außerordentlich gekündigt werden.
  • Sollte die Krankenversicherung die Kündigung nur für eine der versicherten Personen oder einen Teil des Tarifs erklären, so hat der Kunde (Versicherungsnehmer) das Recht, den kompletten Vertrag aufheben zu lassen.

    Hierbei ist eine Frist von zwei Wochen einzuhalten, welche beginnt nachdem die Änderung beim Versicherungsnehmer bekannt geworden sind.

Sonderfall: Ist der Versicherungsnehmer, oder die versicherte Person, älter als 55 Jahre ist so kann diese nur in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln, sofern dort ein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht. Die anderen Kündigungsmöglichkeiten sind dann in der Regel ausgeschlossen.

Wichtig: Wenn die private Krankenversicherung außerordentlich oder sogar fristlos beendet wird so ist der Kündigungsgrund im Schreiben zu nennen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Das Kündigungsschreiben für die Krankenversicherung, bei der Hallesche, sollte möglichst mindestens folgendes beinhalten:

  • Aktuelles Datum und Ort
  • Name und aktuelle Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft
  • Im Schreiben muss eindeutig erkennbar sein, dass der Versicherungsvertrag gekündigt wird. Sind mehrere Verträge mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart, so sollte auch eindeutig erkennbar sein um welchen Vertrag es sich handelt.
  • Weiterhin ist ein Beendigungstermin anzugeben. Es kann jedoch auch, mit der Formulierung "zu dem nächstmöglichen Zeitpunkt", das Versicherungsunternehmen um die Berechnung des Termins gebeten werden.
  • Wichtig: Bei der Kündigung muss dem Versicherungsunternehmen, auf Grund der Versicherungspflicht in Deutschland, ein Nachweis über eine neue Krankenversicherung eingereicht werden.
  • Wird der Vertrag außerordentlich oder sogar fristlos beendet ist der Kündigungsgrund anzugeben.
  • Für eine problemlose Zuordnung ist möglichst auch die Versicherungs- beziehungsweise Policen-Nummer zu nennen.
  • Zusätzlich kann, durch die DSGVO, auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden.
  • Es ist auch sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.


Das Kündigungsschreiben sollte auf einem möglichst sicheren Wege verschickt werden, denn der Kunde muss sofern es zu einem Streitfall kommt den rechtzeitigen Zugang nachweisen können. Die Kündigung kann dafür zum Beispiel durch ein Versand per Post als Einschreiben-Rückschein erfolgen.

Kündigungsadresse Die Adresse der Halleschen Krankenversicherung für eine Kündigung oder ein Widerruf lautet:

Hallesche Krankenversicherung a.G.
Reinsburgstraße 10
70178 Stuttgart

Fax: 0711 / 6603 333


Kündigung Hallesche Krankenversicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei der Hallesche Krankenversicherung, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Hallesche Krankenversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Hallesche Krankenversicherung a.G.
Reinsburgstraße 10
70178 Stuttgart
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der VERSICHERUNGSNAME Krankenversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Krankenversicherung bei der Halleschen Krankenversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Oder: Auf Grund der angekündigten Prämienerhöhung / den angekündigten Leistungsänderungen, zum XX.XX.20XX, kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Krankenversicherung außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: Da ich zum XX.XX.20XX versicherungspflichtig geworden bin, kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Krankenversicherung außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: Da ich zum XX.XX.20XX mein Studium / eine Ausbildung begonnen / beendet habe, kündige ich die VERSICHERUNGSNAME Krankenversicherung außerordentlich zum Änderungstermin. Anbei finden Sie ein entsprechenden Nachweis.
)

Die Versicherungsnummer lautet: HK1234567.

(Optional: Anbei finden Sie ein Nachweis über das bestehen einer anderweitigen Krankenversicherung.)

Hilfsweise kündige ich die Krankenversicherung zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mich wie vorgeschrieben schriftlich über diese Löschung zu unterrichten.)

Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
Kündigungserinnerung per Email bekommen.
Email :

Datum :

Nachricht die Du bekommen möchtest :
Mit Klick bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen(kostenlos) gelesen und verstanden zu haben.

Suchen

Diese Website durchsuchen:

Neueste Kommentare