Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung einer Kreditausfallversicherung

 
Der Kreditnehmer zahlt in die Kreditausfallversicherung ein, um sich und den Kreditgeber zu schützen, wenn er die monatlichen Raten seines Kredits nicht mehr zahlen kann.

Die Kreditausfallversicherung wird von vielen Kreditgebern als Sicherheit verlangt, wenn ein Kredit abgeschlossen wird. Sie wird zusätzlich zu einem Kredit abgeschlossen und ist ein separater Vertrag.

Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers können, zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder ein Unfall, durch welchen längere Zeit nicht mehr gearbeitet werden kann, sein. Auch die Zahlungsunfähigkeit durch einen Todesfall kann von der Kreditausfallversicherung abgesichert werden.

Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann eine Kreditausfallversicherung wieder gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Bei Krediten mit kurzer Laufzeit kann meist mit einer Frist von zwei Wochen, gezählt zum Monatsende, gekündigt werden. Bei längeren Laufzeiten ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit üblich. Bei manchen Verträgen muss auch eine Erstlaufzeit eingehalten werden.

Hinweis: Wenn die Kreditausfallversicherung ein zwingender Bestandteil des Kreditvertrages ist, dann kann die Bank den Kreditvertrag, bei einer Kündigung der Kreditausfallversicherung, außerordentlich kündigen. Daher sollte dies unbedingt vor einer Kündigung überprüft werden.

Nicht zwingend ist in den Verträgen zur Kreditausfallversicherung auch die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung vorgesehen. In den meisten Fällen muss daher in den eigenen Vertrag und den AGB nachgeschaut werden.

Wichtig: Falls eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss hat das Kündigungsschreiben vor dieser Frist beim Versicherungsunternehmen anzukommen um rechtzeitig zu sein.

Widerruf bei neueren Verträgen Wenn ein Versicherungsnehmer kurz nach Abschluss der Versicherung feststellt, dass diese für ihn unnötig ist, dann kann ein Widerruf infrage kommen.

Für den Widerruf gelten besondere Fristen. Zu beachten ist, welche Vertragskomponenten der Versicherungsnehmer für sich ausgewählt hat.

Für den Versicherungsschutz im Todesfall gilt nach § 152 Abs. 1 VVG eine Widerrufsfrist von 30 Tagen.

Ist die Versicherung jedoch für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit aufgesetzt, dann muss entsprechend § 8 Abs. 1 VVG innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.

Hat der Versicherungsnehmer eine Versicherung abgeschlossen, die sowohl Todesfall als auch Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit abdeckt, dann gilt üblicherweise die längere Frist von 30 Tagen.

Wichtig zu wissen: Die Widerrufsfrist beginnt erst, nachdem Bank oder Kreditgeber gesondert über das Widerrufsrecht informiert haben und dem Kreditnehmer alle vorgeschrieben Unterlagen ausgehändigt wurden. Falls dies vom Versicherungsunternehmen nicht ausreichend erfolgte kann die Versicherung daher noch viel später widerrufen werden.

Anders als bei einer Kündigung kommt es beim Widerruf auf den Absendetermin an. Da der Absendetermin und das Ankommen muss vom Versicherungsnehmer, sofern es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, unter Umständen bewiesen werden muss ist es ofmtals sinnvoll eine sichere Versandmethode für den Widerruf zu wählen, zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei Vorliegen eines ausreichend-wichtigen Grundes kann die Kreditausfallversicherung auch vor dem normalen Vertragsende beendet werden. Eine solche Kündigung wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Falls keinerlei Frist einzuhalten ist kann auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen werden.

Darüber hinaus kann der Vertrag auch vorzeitig beendet werden wenn Sonderkündigungsrecht wahrgenommen werden kann.

So besteht im Regelfall ein Sonderkündigungsrecht bei Umschuldung oder vorzeitiger Tilgung des Kredites, da durch diesen Schritt das versicherte Risiko entfällt. Ist es dem Kreditnehmer möglich, seinen Kredit vorzeitig abzuzahlen oder umzuschulden, dann besteht daher Recht auf eine Sonderkündigung.

Der Versicherungsnehmer muss jedoch unbedingt darauf achten, dass der Versicherungsvertrag in diesen Fällen nicht automatisch endet, sondern ein Kündigungsschreiben an den Versicherungsgeber geschickt werden muss.

Falls es zu einer Prämienerhöhung oder einer Leistungsreduzierung kommen sollte muss das Versicherungsunternehmen den Kunden, mindestens einen Monat im Voraus, informieren und dieser kann anschließend die Versicherung zum Änderungstermin kündigen (siehe §25 VVG und §40 Absatz 1 VVG).

Anmerkung: Es reicht dabei meist bereits wenn die Informationen des Versicherungsunternehmens ungelesen im E-Mail-Postfach liegen.

Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Versicherungsgeber ist dagegen, wenn die Versicherungsprämie wiederholt oder nach Aufforderung nicht gezahlt wird.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Folgendes sollte mindestens im Kündigungsschreiben stehen?

  • Ort und Datum, an dem das Kündigungsschreiben aufgesetzt wurde
  • Name und Anschrift des Versicherungsunternehmens und des Versicherungsnehmers
  • Es muss eindeutig erkennbar sein, dass gekündigt wird und um welchen Vertrag es sich handelt.
  • Nur wenn der Vertrag außerordentlich oder fristlos beendet wird ist ein Kündigungsgrund zu nennen.
  • Falls nicht außerordentlich gekündigt wird ist der Beendigungstermin anzugeben oder das Versicherungsunternehmen zu bitten den nächstmöglichen Termin zu ermitteln.
  • Die Nummer der Versicherungspolice
  • Auf Grund der DSGVO kann auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Durch diesen Schritt können meist auch zukünftige Rückwerbeversuche verhindert werden.
  • Ferner empfiehlt sich um eine schriftliche Bestätigung, der Kündigung, zu bitten.


Die Kündigung der Kreditausfallversicherung muss schriftlich erfolgen. Das Schreiben kann dabei per Post verschickt werden.

Im Falle eines Postversandes kann es sinnvoll die Versandart Einschreiben-Rückschein zu wählen, damit für einen eventuellen Streitfall ein Nachweis existiert.

Es ist auch möglich die Kündigung per Fax zu schicken, dann muss das Sendeprotokoll aktiviert sein und als Nachweis aufbewahrt werden.

Kündigung Kreditausfallversicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Kreditausfallversicherung, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Kreditausfallversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Kreditausfallversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die Kreditausfallversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Falls zutreffend: Da der versicherte Kredit zum XX.XX.20XX zurückgezahlt / umgeschuldet wurde und damit das versicherte Risiko entfallen kündige ich die Kreditausfallversicherung hiermit mit sofortiger Wirkung.

Oder: Auf Grund der angekündigten Prämienerhöhung / den Leistungsreduzierungen zum XX.XX.20XX kündige ich, meine Kreditausfallversicherung hiermit außerordentlich zum Änderungszeitpunkt.
)

Die Versicherungsnummer lautet: KA123456.

Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin.

Ich fordere Sie hiermit auch auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, unverzüglich zu löschen und mich wie vorgeschrieben über diese Löschung zu unterrichten.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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