ORT, den 21.November.2024
Muster GmbH
Mustergasse 2
12345 Musterhausen
Maria Mustermann
Musterstrasse 1
32100 Musterstadt

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 21.11.2024


Sehr geehrte Frau/Herr XY,

hiermit kündigen wir fristlos außerordentlich, den am XX.01.20XX, mit Ihnen, abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Im Falle, dass dies nicht zulässig ist, kündigen wir Ihnen hilfsweise ordentlich zum 21.11.2024 (Ende des Monates X).

Begründung:

Am XX.XX.20XX, um ca. X Uhr, wurde uns folgendes gestohlen: (Hier alle Gegenstände auflisten). Durch den Diebstahl ist unserem Unternehmen ein schwerer wirtschaftlicher Schaden entstanden. Laut unseren Zeugen Herrn X und Frau Y sind Sie zu diesem Zeitpunkt in die Lagerhalle/etc. gegangen, obwohl dies nicht Ihr Arbeitsbereich ist.

Auch unsere Überwachungskameras zeigen, das Sie sich in diesem Bereich aufgehalten haben. Sie waren unseres Wissens, zum fraglichen, die einzige Person in diesem Bereich. Daher gehen wir davon aus das Sie die fehlenden Gegenstände entwendet haben. Die Spurensicherung der Polizei konnte zwar keine Eindeutigen Beweise erbringen, jedoch belegen die zuvor genannten Zeugen, dass nur Sie sich in diesem Bereich aufgehalten haben. Dies und Ihr Verhalten im Gespräch mit uns läßt uns annehmen, dass Sie diese Gegenstände gestohlen haben.

Einen weiteren Diebstahl möchten wir unter keinen Umständen riskieren. Sie konnten uns unseres Erachtens keine schlüssige Erklärung für Ihren Aufenthalt im fraglichen Bereich liefern. Wir können Ihnen daher nicht mehr Vertrauen und eine Weiterbeschäftigung in unserem Betrieb ist nicht denkbar, da wir nicht sicherstellen können Ihnen Zugang kritischen Betriebsbereichen zu verweigern.

Der Betriebsrat wurde der fristlosen außerordentlichen Kündigung und auch zur ersatzweisen ordentlichen Kündigung angehört und hat in beiden Fällen seine Zustimmung erteilt.

Um eine Minderung Ihrer Ansprüchen auf Arbeitslosengeld zu vermeiden, ist es zwingend notwendig, dass Sie sich direkt nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts, dieses Arbeitsverhältnisses, persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Mit freundlichen Grüßen


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Maria Mustermann