Wird eine Haushaltshilfe nur im privaten Bereich beschäftigt so eine Privatperson der Arbeitgeber und nicht ein Betrieb oder ein Unternehmen (siehe auch §14 BGB).
Im Folgenden wird genauer erklärt welche Rechte und Pflichten, je nach Vertragsgestaltung, bei der Kündigung von privaten Haushaltshilfen gelten und wie gekündigt werden kann.
Neueste Kommentare
vor 3 Jahre 48 Wochen
vor 4 Jahre 6 Wochen
vor 4 Jahre 23 Wochen
vor 4 Jahre 28 Wochen
vor 4 Jahre 29 Wochen
vor 4 Jahre 30 Wochen
vor 5 Jahre 46 Wochen
vor 5 Jahre 48 Wochen
vor 6 Jahre 6 Wochen
vor 6 Jahre 13 Wochen