Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei Aktion Zivilcourage

 
Der Verein Aktion Zivilcourage setzt sich für gesellschaftliche und politische Bildungsarbeit ein und fördert demokratische Prozesse und Engagement in staatliche sowie nicht-staatliche Organisationen.

Dazu gehört unter Anderem die Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz, des demokratischen Staatswesens, bürgerschaftlichen Engagements, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und Flüchtlinge, Jugendhilfe, Kunst und Kultur, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, sowie Kriminalprävention.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Verein zu unterstützen, darunter die Fördermitgliedschaft, einmaliges oder dauerhaftes Spenden und die vollwertige Mitgliedschaft.

Im Folgenden mehr dazu wie und wann, eine Spende, Fördermitgliedschaft oder auch Mitgliedschaft, bei Aktion Zivilcourage wieder gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Für Spenden oder Dauerspenden an Aktion Zivilcourage gilt, dass sie jederzeit beendet werden können, denn rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um Schenkungen, da für die Zahlungen keine Gegenleistung vereinbart wurde (siehe §516 Abs. 1 BGB).

Wichtig: Bei Spenden per Lastschrift endet das Spendenverfahren erst, wenn das Kündigungsschreiben bei Aktion Zivilcourage angekommen ist. Im Gegensatz dazu muss bei Zahlungen per Dauerauftrag der Auftrag bei der eigenen Bank gekündigt werden. Wird per PayPal gespendet muss das Spenden bei PayPal beendet werden.

Es ist üblicherweise nicht möglich bereits gespendete Gelder zurückzufordern. Allerdings kann der Betrag bei Zahlungen per Lastschrift innerhalb von 8 Wochen bei der eigenen Bank zurückgebucht werden.

Mitglieder und Fördermitglieder bei Aktion Zivilcourage können aufgrund der Vereinssatzung jederzeit, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, kündigen. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden jedoch nicht erstattet.

Widerruf bei neueren Verträgen Für Fördermitgliedschaften, Spenden und Dauerspenden an Aktion Zivilcourage gilt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das liegt daran, dass das Widerrufsrecht für Schenkungen ausgeschlossen ist.

Dies hat zur Folge, dass bereits getätigte Spenden nicht zurückgefordert werden können. Allerdings können Spenderinnen und Spender dem Verein ihre Situation schildern und um Kulanz bitten.

Hinweis: Wurde per Lastschrift gespendet kann die Abbuchung innerhalb von 8 Wochen, bei der eigenen Bank, rückgängig gemacht werden.

Bei einer Mitgliedschaft im Verein Aktion Zivilcourage besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht. In diesem Fall muss die Mitgliedschaft im Regelfall normal gekündigt werden. Bereits gezahlte oder fällige Mitgliedsbeiträge müssen dennoch beglichen werden.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung und weitere Möglichkeiten Spenden, Patenschaften sowie die Vereinsmitgliedschaft bei Aktion Zivilcourage können jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, ohne dass eine außerordentliche Kündigung erforderlich ist.

Hinweis: Bereits gezahlte Beiträge, Spenden und andere Zahlungen werden in diesem Fall jedoch nicht zurückerstattet.

In der Regel ist eine Rückforderung von Spenden oder Patenschaftszahlungen nicht möglich.

Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (Sonderkündigungsrecht) in §119 und §120 geregelt sind.

Dies ist der Fall, wenn der Spender zur Abgabe einer Spende gezwungen oder genötigt wurde oder wenn er sich über wesentliche Aspekte der Spende geirrt hat.

Wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, kann die Spende angefochten werden. Weitere Informationen zur Anfechtung von Spenden und anderen Verträgen finden Sie hier.

Auch Spenden, die vor einer Insolvenz getätigt wurden, können angefochten werden. Dies gilt nach §129 InsO, wenn die Gläubiger durch die Spende erheblich beeinträchtigt werden würden. (§130 bis §146 InsO)

»Mehr zur Anfechtung von Spenden und anderen Verträgen.

Die Mitgliedschaft bei Aktion Zivilcourage endet außerdem vorzeitig durch den Tod des Mitglieds, wenn dieses die Rechtsfähigkeit verliert oder falls es ausgeschlossen wird.

Eine Mitgliedschaft kann auch durch eine Mehrheitsentscheidung des Vorstands beendet werden, wenn das Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. In einem solchen Fall wäre das Mitglied zu dieser Versammlung einzuladen und anzuhören und bis zu Entscheidung würde die Mitgliedschaft ruhen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei der Erstellung einer Kündigung für Aktion Zivilcourage ist es wichtig folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Es sollten der Name und die Adressen des Spenders/Mitglieds, sowie die von Aktion Zivilcourage genannt werden.
  • Es ist unabdingbar, klar und deutlich zu kommunizieren, dass die Spende oder Mitgliedschaft bei Aktion Zivilcourage beendet wird.
  • Ferner ist es sinnvoll, die Mitglieds- oder Spendennummer anzugeben, sofern diese zur Hand ist.
  • Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann zusätzlich die Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Diese Maßnahme sollte auch unerwünschte Werbung und Rückwerbeversuche verhindern.
  • Darüber hinaus ist es ratsam eine schriftliche Bestätigung der Kündigung, mit Angabe des Beendigungstermins, anzufordern.

Wenn bei Aktion Zivilcourage gekündigt wird kann es sinnvoll sein ein Nachweis darüber zu haben, dass die Kündigung eingegangen ist. Zum Beispiel in dem das Kündigungsschreiben per Einschreiben-Rückschein oder als Fax mit Sendebericht (den Bericht aufbewahren) verschickt wird.

Kündigungsadresse Die Adresse von Aktion Zivilcourage lautet:
Aktion Zivilcourage e. V.
Lange Straße 43
01796 Pirna

Fax: 03501 / 460 881

Anmerkung: Im Falle einer Spende per Überweisung kann der Überweisungsauftrag direkt bei der eigenen Bank storniert werden. Dennoch ist es sinnvoll den Verein schriftlich über die Stornierung in Kenntnis zu setzen und gleichzeitig eine Löschung der personenbezogenen Daten zu fordern.

Kündigung Aktion Zivilcourage Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei Aktion Zivilcourage, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Aktion Zivilcourage Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Aktion Zivilcourage e. V.
Lange Straße 43
01796 Pirna
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung bei Aktion Zivilcourage


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben kündige ich meinen Spenden / meine Fördermitgliedschaft / meine Mitgliedschaft bei Aktion Zivilcourage zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

(Optional: Meine Spendernummer/Mitgliedsnummer lautet: AZ1234567.)

Des Weiteren bitte ich darum, alle über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten zu löschen und mir den Abschluss der Löschung wie, nach DSGVO, vorgesehen schriftlich zu bestätigen.

Ich bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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