Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei der Barnimer Busgesellschaft (BBG)

 
Die Barnimer Busgesellschaft (BBG) ist ein Verkehrsunternehmen das insbesondere im Raum Eberswalde tätig ist. Das Unternehmen bietet verschiedene Fahrscheine und Fahrkartenabonnements an, so unter Anderem Monatskarten, Jahreskarten, VBB-Umweltkarten, 8-Uhr-Karten, 9-Uhr-Karten, 10-Uhr-Karten, Firmenticket, Monatskarten für Auszubildende/Schüler, das Schülerticket Potsdam, sowie das VBB-Abo 65plus.

Im Nachfolgenden wird genauer erklärt wie und wann ein Fahrkartenabonnement bei der Barnimer Busgesellschaft (BBG) wieder gekündigt werden kann und was dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Für Abonnements gilt in der Regel eine Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten, wobei sich das jeweilige Ticket automatisch um weitere Laufzeit verlängert, sofern nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen gekündigt wird. Bei Monatskarten selbstverständlich eine Laufzeit von einem Monat.

Falls ein Schnupper-Abonnement abgeschlossen wurde wandelt sich dieses nach 3 Monaten in das reguläre Abonnement um falls nicht gekündigt wurde.

Die Abonnements der Schülertickets, Geschwisterkarten und ermäßigte Schülertickets für Berliner-Schüler und das Potsdamer Schülerticket verlängern sich automatisch um ein weitere Laufzeit von 12 Monaten. Einige Abonnements für Auszubildende und ebenfalls manche für Schüler enden automatisch sofern diese nicht 6 Wochen, vor der 1-jährigen Laufzeit, erneuert werden. Daher ist es bei diesen Sinnvoll im erhaltenen Vertrag nachzuprüfen.

Die ordentliche Kündigung ist stets zum Laufzeitende möglich, und die Kündigungsfrist wird vom Laufzeitende rückwärts berechnet.

Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss dem Vertragspartner dabei vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist zugehen, um rechtzeitig zu sein. Hier mehr über den richtigen Zugang bei wichtigen Willenserklärungen wie einer Kündigung (mehr zum richtigen Zugang).

Widerruf bei neueren Verträgen Laut §312d BGB ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Abonnements von Fahrkarten ausgeschlossen , da diese von der Ausnahme für Beförderungsleistungen erfasst sind.

Des Weiteren ist nicht zu erwarten, dass der Anbieter in den erhaltenen Vertragsdokumenten oder den AGB freiwillig ein Widerrufsrecht einräumt.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine Beendigung des Fahrkartenabonnements vor dem regulären Ablauf wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Wird dabei keine Frist eingehalten, spricht man auch von einer fristlosen Kündigung.

Eine solche vorzeitige Beendigung des Fahrkartenabonnements ist möglich, wenn ein gewichtiger Grund die Fortführung des Vertrags für eine der Vertragsparteien unzumutbar macht.

Des Weiteren kann das Fahrkartenabonnement auch vorzeitig beendet werden, wenn ein vertraglich vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.

Mögliche Gründe für eine solche vorzeitige Kündigung des Fahrkartenabonnements sind:
  • Die meisten Fahrkartenabonnements können vorzeitig oder außerordentlich gekündigt werden, wenn die restlichen Wertabschnitte bzw. die Chipkarte mit EFS an das vertragsführende Verkehrsunternehmen zurückgegeben werden.

    Wird die Kündigung und Rückgabe bis zum 2. Kalendertag eines Monats vorgenommen, so ist die Kündigung zum Ablauf des Vormonats wirksam.

    Hinweis: Allerdings muss in diesem Fall die Differenz zum Preis für eine entsprechende Monatskarte für die bereits genutzten Tage (maximal für 365 tage) nachgezahlt werden.

    Darüber hinaus wird für die außerordentlicher Kündigung des Vertrages ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,50 EUR erhoben.

    Ausnahmen: Beim Schülerticket Potsdam, VBB-Abo 65plus, VBB-Abo 65vorOrt ist stattdessen ein sogenannter Referenz-Jahrespreis zu zahlen und zwar beim Schülerticket Potsdam 300,00 Eur, beim VBB-Abo 65plus 708,00 Eur und beim VBB-Abo 65vorOrt 388,00 Eur.

    Bereits gezahlte Beträge werden mit der noch zu zahlenden Summe verrechnet.
  • Falls die Voraussetzungen für ein Schüler- oder Auszubildenden-Karte entfallen sind ist dies unverzüglich dem Verkehrsunternehmen mitzuteilen und außerordentlich zu kündigen.

    Als Nachweis kann dabei eine Bescheinigung der Schule oder der Ausbildungsstätte, in Kopie, beigefügt werden.
  • Abonnements der Schülertickets, Geschwisterkarten und ermäßigte Schülertickets für Berliner-Schüler und das Potsdamer Schülerticket enden mit dem 16ten Lebensjahr automatisch, sofern der Kunde nicht seine Berechtigung nachgewiesenen hat.
  • Das Abonnement kann meist während der Laufzeit in ein anderes umgewandelt werden, es ist jedoch nicht möglich zwischen Abos mit jährlicher und monatlicher Abbuchung zu wechseln.

    Um zu Wechseln muss der Antrag bis zum 10ten des Vormonats beim Verkehrsunternehmen ankommen, dann wird für die bereits genutzten Tage der Preis vom alten Abo berechnet und für die weiteren Tage ist der Preis vom neuen Abonnement zu zahlen.
  • Bei Nichtleistung oder Schlechtleistung, zum Beispiel wenn wesentliche Strecken dauerhaft oder häufig nicht nutzbar sind. In einem solchen Fall muss das Unternehmen jedoch zuvor schriftlich abgemahnt werden und es kommt nur eine fristlose Kündigung in Betracht, wenn das Unternehmen nicht reagiert.

    Mehr zur Abmahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
  • Falls der Kunde chronisch erkranktist und die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr nutzen kann ist der außerordentlichen Kündigung ein ärztliches Attest beizufügen.
  • Das Verkehrsunternehmen kann kündigen, wenn der Kunde wiederholt und trotz Aufforderung nicht gezahlt hat.
  • Sollte der Kunde verstorben sein, kann das Fahrkartenabonnement in der Regel auch vor Ablauf der ersten 12 Monate gekündigt werden ohne dass ein Differenzbetrag nachgezahlt werden muss.

    Als Nachweis sollte der Kündigung eine Kopie der Sterbeurkunde beigefügt und das Schreiben so schnell wie möglich verschickt werden.

Hinweis: Bei einer vorzeitigen Kündigung ist der Kündigungsgrund anzugeben und vorhandene Nachweise sind in Kopie beizufügen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei einer Kündigung des Fahrkartenabonnements sollten folgende wesentliche Elemente enthalten sein:

  • Datum und Ort
  • Eigne Adresse und Name, sowie des Verkehrsunternehmens
  • Eine eindeutige Erklärung des Kündigungswunsches
  • Die Angabe des gewünschten Vertragsendes oder der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin". Bei letzterem berechnet das Unternehmen den Termin.
  • Die Kunden- oder Abonnementsnummer
  • Falls außerordentlich gekündigt wird muss auch der Kündigungsgrund angegeben werden und vorhanden Nachweise sollten in Kopie beigelegt werden.
  • Zusätzlich kann die Löschung der gespeicherten, personenbezogenen Daten, gemäß Artikel 17 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), gefordert werden.
  • Es wird empfohlen, um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Angabe des tatsächlichen Vertragsendes zu bitten.


Um den rechtzeitigen Zugang des Kündigungsschreibens nachweisen zu können, ist der Versand als Einschreiben-Rückschein sinnvoll. Dadurch verfügt die Vertragspartnerin bzw. der Vertragspartner über einen unparteiischen Nachweis über den tatsächlichen Versand der Kündigung sowie das Datum des Zugangs.

Bei einer Kündigung per Fax sollte der Sendebericht als Nachweis aufbewahrt werden.

Wichtig: Insbesondere bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung muss die Fahrkarte zum Kündigungstermin abgegeben werden, damit die Kündigung wirksam wird.

Kündigungsadresse Die Kündigung ist, sofern im eigenen Vertrag kein abweichender Vertragspartner genannt wird, an folgende Adresse zu richten:

Barnimer Busgesellschaft
KundenCenter
Friedrich-Ebert-Straße 27d
16225 Eberswalde

Fax: 03334 / 22204

Hinweis: Die BBG-Fahrkartenabonnements können über verschiedene Stellen gebucht werden und es kann daher sein das im erhalten Vertrag ein abweichender Vertragspartener genannt wird. Dann ist die Kündigung an diesen zu richten.

Tipp: Die Adresse des vertragsführenden Verkehrsunternehmens ist auf den Wertabschnitten, der Chipkarte mit EFS oder der Rechnung angegeben.

Kündigung Barnimer Busgesellschaft (BBG) Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei der Barnimer Busgesellschaft (BBG), ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Barnimer Busgesellschaft (BBG) Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Barnimer Busgesellschaft
KundenCenter
Friedrich-Ebert-Straße 27d
16225 Eberswalde
Bitte mit eigenem Vertrag abgleichen
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Fahrkartenabonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: nächstmöglichen Termin).

(
Oder: hiermit kündige ich das VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin außerordentlich. Bitte teilen Sie mir mit welchen Differenzbetrag ich nachzahlen muss.

Oder: da ich am XX.XX.20XX die Schule beende / die Ausbildung beende kündige ich hiermit das VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin außerordentlich. Einen Nachweis finden sie anbei.

Oder: auf Grund meiner chronischen Erkrankung kündige ich das VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin außerordentlich. An bei findet sich als Nachweis ein Attest des behandelnden Arztes.
)

Meine Kundennummer/Abonnementsnummer lautet: BBG123456.

Hilfsweise kündige ich das Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Ferner fordere ich Sie auf alle, über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten, gemäß DSGVO, vollständig zu löschen und mich schriftlich über den Abschluss der Löschung zu informieren.)

Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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