Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

1.
Vertragstyp eingeben oder auswählen
2.
Informieren und Kündigungsschreiben schnell mit dem Generator erstellen

Kündigung bei der BIG direkt gesund Krankenkasse

 
Für gesetzlich versicherte Mitglieder der BundesInnungskrankenkasse Gesundheit (BIG direkt gesund) ist in den meisten Fällen keine Kündigung mehr erforderlich, sondern lediglich ein Neuaufnahmeantrag bei der Wunschkasse einzureichen. Die neue Kasse übernimmt anschließend die weiteren Formalitäten. Gesetzlich Versicherte ab dem 15. Lebensjahr haben gemäß § 175 SGB V das Recht, ihre Krankenversicherung frei zu wählen.

Die bisherige Krankenkasse bestätigt der neuen Kasse innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Meldung elektronisch das Ende der Mitgliedschaft. In einigen Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei Auswanderung ohne Anschlussversicherung, ist allerdings eine eigene Kündigung notwendig (Siehe auch §175 Abs.4 S.4. SGB V).

Bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung kann das Mitglied kündigen und sich von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen.

In der Regel muss vor einer Kündigung jedoch die sogenannte Bindungsfrist eingehalten werden, was bedeutet, dass nicht jederzeit gekündigt werden kann. Mehr dazu und zu den Details zu den unterschiedlichen Kündigungsmöglichkeiten im Folgenden.

Kündigungsfrist Die Erstlaufzeit, auch Bindungsfrist genannt, wirde bei der BIG direkt gesund wurde durch gesetzliche Änderungen im Januar 2021 von 18 auf 12 Monate verkürzt. Sobald diese Frist abgelaufen ist kann zu einer anderen Krankenkasse gewechselt werden.

Die Bindungsfrist beginnt mit dem Eintritt in die BIG direkt gesund zu laufen. Wer beispielsweise seit dem 01.02.2024 Mitglied der BIG direkt gesund ist, muss Sie aufgrund der Bindungsfrist von 12 Monaten bis zum 31.01.2025 Mitglied bleiben, sofern er kein Grund für eine außerordentliche Kündigung finden kann.

Durch § 175 SGB V (4) wird für alle gesetzlichen Krankenkassen eine Kündigungsfrist, auch Wechselfrist genannt, von zwei Monaten zum Monatsende festgelegt.

Wer zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechselt muss innerhalb von drei Monaten, gezählt ab dem Ereignis, das den Eintritt in die private Krankenversicherung ermöglicht, kündigen oder eine Befreiung beantragen. Zum Beispiel innerhalb von drei Monaten nach Beginn eines Studiums oder wenn mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient wird.

Wichtig: Die Kündigung muss so rechtzeitig eingehen das noch mindestens soviel Zeit wie die Kündigungsfrist vorhanden ist. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Schreiben erst an einem Werktag als zugegangen gilt.

Widerruf bei neueren Verträgen Ein Kündigung oder ein Wechsel der Krankenkasse kann innerhalb der 2-monatigen Kündigungsfrist widerrufen werden. Dann gilt weiterhin die bisherige Mitgliedschaft.

Ausnahme: Wenn es ausnahmsweise gestattet war, sofort Mitglied einer Krankenkasse zu werden, gilt eine zweiwöchige Widerrufsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Eintritt der Versicherungspflicht.

Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und sollte auf einem sicheren Weg versandt werden, da im Streitfall der Zugang der Widerrufserklärung nachgewiesen werden muss. Alternativ kann das Schreiben auch persönlich abgegeben und um eine schriftliche Empfangsbestätigung gebeten werden.

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Ein außerordentliche Kündigung bei der BIG direkt gesund ist möglich sofern ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt welcher eine Fortführung des Vertrags für eine der Vertragsparteien unzumutbar macht oder auch falls ein Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.

Falls bei dieser Kündigung keinerlei Frist eingehalten werden muss wird diese auch als fristlose Kündigung bezeichnet.

Im Folgenden werden mögliche Gründe genauer erläutert:

  • Die zwölfmonatige Bindungsfrist entfällt, wenn die BIG direkt gesund den Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall ist ein Wechsel auch ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich.

    Hinweis: Die zweimonatige Kündigungsfrist gilt jedoch auch für eine solche Sonderkündigung.

    Für die Inanspruchnahme dieses Sonderkündigungsrechts während der Bindungsfrist steht nur ein kurzes Zeitfenster zur Verfügung. Dieses beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Krankenkasse schriftlich über den Zusatzbeitrag informiert hat.

    Im Schreiben der Krankenkasse wird dabei auch die erstmalige Fälligkeit des Zusatzbeitrags genannt, also der Zeitpunkt, an dem dieser erstmals gezahlt werden muss.

    Die Kündigung beziehungsweise der Aufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse muss dann spätestens bis zum Ablauf des Monats eingehen, in dem die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmals erhebt.

    In diesem Sonderfall kann die Krankenkasse also nicht sofort verlassen werden, denn der Versicherte bleibt noch für mindestens zwei weitere Monate bei der BIG direkt gesund versichert.

    Diese Sonderkündigungsrecht besteht nicht nur dann, wenn die BIG direkt gesund erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt sondern auch im Fall, dass ein bereits bestehender Zusatzbeitrag erhöht wird.
  • Die Bindungsfrist kann auch bei einem Arbeitgeberwechsel außer Kraft gesetzt werden. Wer eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt kann bis maximal 14 Tage nach Beginn dieser neuen Beschäftigung eine neue Kasse wählen ohne das die Bindungsfrist eingehalten werden muss.
  • Beim Wechsel des Versicherungsstatus gelten besondere Fristen.

    Wird beispielsweise die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschritten und der Status ändert sich zum Jahresende in den einer freiwillige Versicherung hat das Mitglied der BIG direkt gesund drei Monate Zeit für einen Wechsel.

    Wenn sich der Status von freiwillig versichert auf versicherungspflichtig ändert gilt eine Wechselfrist von 14 Tagen.

Wichtig: Bei einer vorzeitigen Kündigung der Krankenkasse ist es unerlässlich den Kündigungsgrund im Schreiben anzugeben. Sollten Nachweise für den Kündigungsgrund vorhanden sein, empfiehlt es sich Kopien dieser Nachweise der Kündigung beizufügen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Eine Kündigung der Krankenkassenzugehörigkeit muss stets in Schriftform erfolgen und sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Den eigenen Namen und die aktuelle Anschrift.
  • Name und Anschrift der BIG direkt gesund.
  • Eine eindeutige Erklärung, dass die Krankenkasse gekündigt wird.
  • Ein Nachweis über die Weiterversicherung bei einem anderen Unternehmen, zum Beispiel eine anderen Krankenkasse, einer privaten Krankenversicherung, eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung oder die Versicherung im Auswanderungsland.
  • Das gewünschte Kündigungsdatum oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin". In letzterem Fall bestimmt die Krankenkasse den nächstmöglichen Termin.
  • Durch die DSGVO ist es auch möglich, eine Löschung der personenbezogener Daten zu fordern. Durch diese Forderung werden in der Regel auch zukünftige Werbeversuche verhindert.
  • Darüber hinaus ist eine Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sinnvoll.

Die Kündigung sollte sicherheitshalber per Einschreiben-Rückschein verschickt oder persönlich gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung abgegeben werden.

Alternativ oder zusätzlich kann die unterschriebene Kündigung auch per Fax mit Sendebericht an die BIG direkt gesendet werden, wodurch eine Eingangsbestätigung für die Kündigung erhalten wird.

Kündigungsadresse Die Kündigung oder der Widerruf der Mitgliedschaft bei BIG direkt gesund ist an folgende Adresse zu schicken:

BundesInnungskrankenkasse Gesundheit
BIG direkt gesund
Rheinische Straße 1
44137 Dortmund

Fax: 0231 / 5557 199


Kündigung bei der BIG direkt gesund Muster


»Einfach mit dem Generator, für eine Kündigung bei der BIG direkt gesund, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben BIG direkt gesund Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
BundesInnungskrankenkasse Gesundheit
BIG direkt gesund
Rheinische Straße 1
44137 Dortmund
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung bei der BIG direkt gesund


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der BIG direkt gesund fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: nächstmöglichen Termin).

(
Falls zutreffend: In Folge meines Eintritts in die private Krankenversicherung / meines Umzuges in das Ausland kündige ich hiermit meine Mitgliedschaft in der BIG direkt gesund zum XX.XX.20XX.
)

Meine Versicherungsnummer lautet: BKG1234567.

Anbei finden Sie ein Nachweis über meine Weiterversicherung bei XY.

Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Darüber hinaus fordere ich hiermit die Löschung aller mich betreffenden personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, und bitte um eine schriftliche Benachrichtigung über den Abschluss der Löschung.)

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die Kündigung und den Beendigungstermin.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
Kündigungserinnerung per Email bekommen.
Email :

Datum :

Nachricht die Du bekommen möchtest :
Mit Klick bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen(kostenlos) gelesen und verstanden zu haben.

Suchen

Diese Website durchsuchen:

Neueste Kommentare