Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung beim Golfclub

 
Der Golfplatz wird meist im Rahmen einer Mitgliedschaft, bei einem Golfclub, genutzt. Je nach Anbieter können aber auch einzelne oder mehrfach Besuche gebucht werden.

Hinter dem Golfclub steht dabei in der Regel entweder eine Firma oder Verein. Insbesondere bei einer Mitgliedschaft in einem Golfclub der ein Verein ist gelten zahlreiche Besonderheiten bei einer Kündigung.

Im Folgend wird erklärt wie und wann einen Mitgliedschaft bei einem Golfclub gekündigt werden kann und welche Punkte dabei beachtet werden sollten.

Kündigungsfrist Bei der ordentlichen Kündigung der Golfclub-Mitgliedschaft muss die vereinbarte Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist eingehalten werden.

Die Mitgliedschaft im Goldclub ist entweder eine Vereinsmitgliedschaft oder ein Dauerschuldverhältnis. Letzteres kann kann entweder befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.

Die Erstlaufzeit kann bis zu 2 Jahren betragen. Eine automatische Verlängerung der Mitgliedschaft erfolgt bei Verträgen, mit Unternehmen (auch Dauerschuldverhältnis), die nach dem ersten März 2022 abgeschlossen wurde nur auf unbestimmte Zeit. Bei älteren Verträgen maximal 1 Jahr.

Bei Golfclubs als Verein ist es üblich das zu einem jeden Jahresende, das heißt zum 31ten Dezember, gekündigt werden kann.

Wichtig: Bei Vereinsmitgliedschaften kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen und die automatische Verlängerung bis zu ein Jahr. Es gibt also bei Vereinen keine kürzeren Fristen, da es sich nicht um ein Dauerschuldverhältnis handelt.

Die für die eigene Mitgliedschaft geltenden Regelungen finden sich bei Vereinen in der Vereinssatzung, bei allen weiteren Anbietern im eigenen Vertrag oder den AGB.

Hinweis: Die Kündigung wird erst wirksam wenn diese beim Golfclub-Betreiber angekommen ist. Wenn eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss bedeutet dies, dass das Schreiben noch vor der Frist ankommen muss.

Widerruf bei neueren Verträgen Falls der Golfclub ein Verein ist und gilt das für die Vereinsmitgliedschaft kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Widerrufen werden kann die Mitgliedschaft, in diesem Fall, daher nur wenn in der Vereinssatzung ein Widerrufsrecht vereinbart wäre.

Für Golfclubs die keine Vereine sind, sondern als Firma tätig sind, gilt wenn die Golfclub-Mitgliedschaft über das Internet, am Telefon, an der Haustür oder per Post abgeschlossen wurde, kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen werden und wird damit ungeschehen gemacht (siehe unter Anderem §§ 312 b ff. BGB, Fernabsatzgesetz).

Zusätzlich dazu kann der Golfclub-Betreiber auch im Vertrag oder den AGBs ein Widerrufsrecht festgelegt haben das mehr Rechte gewährt, zum Beispiel ein generelles Widerrufsrecht was auch gilt, wenn der Vertrag im Clubhaus abgeschlossen wurde.

Wenn die Mitgliedschaft im Golfclub erfolgreich widerrufen wurde muss nur für bereits genutzte Leistungen (zum Beispiel die bereits genutzten Tage) etwas gezahlt werden. Zuviel gezahlte Summen muss der Betreiber erstatten.

Damit der Widerruf rechtzeitig ist muss das Schreiben spätestens am letzten Tag der 14-Tage-Frist verschickt werden. Dabei ist es wichtig darauf zu achten, dass der rechtzeitige Versand notfalls auch bewiesen werden kann.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine außerordentliche oder sogar fristlose Beendigung, der Mitgliedschaft im Golfclub, ist dann möglich, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt, welcher es für eine der beiden Vertragspartner unzumutbar macht den Vertrag bis zum Ende fortzuführen.

Darüber hinaus kann auch vorzeitig gekündigt werden wenn ein Sonderkündigungsrecht im Vertrag, den AGB oder der Satzung (bei Golfclubs die ein Verein sind) ein solches besonderes Recht festgelegt wurde.

Im Folgende typische Gründe für die Kündigung des Golfclubs:

  • Im Falle einer chronischen Erkrankung, durch welche der Besuch des Golfclubs auf absehbare Zeit unmöglich wird kann im Regelfall fristlos gekündigt werden.

    Als Nachweis sollte dabei ein Attest des behandelnden Arztes vorgelegt werden (eine Kopie).
  • Handelt es sich nur um eine vorübergehender Krankheit oder um eine Schwangerschaft kann nur außerordentlich gekündigt werden, sofern die Regelungen des Betreibers eine solches Sonderkündigungsrecht gewähren.

    Tipp: Unter Umständen kann der Vertrag jedoch für den nicht genutzten Zeitraum ruhend gestellt werden und verlängert sich anschließend. Während einer solcher Ruhephase ist dann üblicherweise nicht zu zahlen, sondern in der Phase danach.

    Auch hier wird als Nachweis vom Golfclub-Betreiber meist eine Kopie des ärztlichen Attests erwartet.
  • Wenn es zu einer deutlichen Preiserhöhung (mindestens 3 bis 5%) oder einer Leistungsverschlechterung kommt ist sind die Kündigungsmöglichkeiten abhängig davon ob der Golfclub ein Verein oder eine Firma ist.

    Bei Vereinen besteht kein grundsätzlicher Kündigungsanspruch, weil die Mitglieder über Änderungen mitentscheiden können.

    Bei Golfclubs die als Firma aufgestellt kommt es darauf an ob im eigenen Vertrag oder den AGB des Betreibers ein Sonderkündigungsrecht niedergeschrieben wurde.

    Ist dort ein Sonderkündigungsrecht festgelegt, so wird der Kunde üblicherweise im Voraus informiert und kann innerhalb von einem Monat außerordentlich zum Änderungstermin kündigen.

    Gibt es keine solche Regelung so muss den Änderungen so schnell wie möglich widersprochen werden, denn dadurch gelten im Regelfall die alten Bedingungen weiterhin. In einem solchen Fall ist es jedoch wahrscheinlich, dass der Betreiber anschließend von sich aus kündigt.
  • Bei einem Umzug an einen Ort, von welchem der Besuch des Golfclubs wegen der Entfernung als unzumutbar anzusehen ist (ab ca. 30km) ist es, auf Grund der aktuellen Rechtsprechung, wahrscheinlich, dass das Golfclub eine vorzeitige Kündigung ablehnt.

    Es kann sich aber trotzdem lohnen eine außerordentliche Kündigung zu versuchen und dabei hilfsweise auch ordentlich zu kündigen.

    Manche Golfclubs haben im Vertrag, den AGB oder der Vereinssatzung auch ein Sonderkündigungsrecht für Umzüge vereinbart.
  • Kommt es öfters oder ständig zu Problemen, auch Mängel genannt, zum Beispiel, wenn das Golfclub nicht wie vereinbart genutzt werden kann, muss der Golfclub-Betreiber zuerst schriftlich ermahnt werden. Dabei ist auch eine ausreichende Frist zur Nachbesserung (üblicherweise 14 Tage) zu setzen.

    Sollte danach der Mangel bis nach Fristablauf fortbestehen kann fristlos gekündigt werden.

    »Mehr zur Mahnung bei Nicht- oder Schlechtleistung
  • Weitere denkbare Gründe wären zum Beispiel bei Betrug, Beleidigungen, Körperverletzungen oder Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Hierbei müssen jedoch Nachweise oder Zeugen vorhanden sein.

Wichtig: Tritt einer der genannten Gründe ein muss zeitnah gekündigt werden und im Schreiben ist der Grund anzugeben.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Im Kündigungsschreiben an den Golfclub sollten mindestens folgende Angaben enthalten sein:

  • Absender, Datum und Empfänger müssen ersichtlich sein.
  • Es muss eindeutig verständlich sein, dass gekündigt wird. Am besten wird auch der Vertrag genau benannt.
  • Um Zuordnungsprobleme zu vermeiden ist die Angabe der Mitgliedsnummer sinnvoll.
  • Wird ordentlich gekündigt ist der Kündigungstermin anzugeben oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" zu nutzen.
  • Wenn außerordentlich beziehungsweise fristlos gekündigt wird ist der Kündigungsgrund anzugeben.
  • Durch die DSGVO kann bereits bei der Kündigung eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dadurch werden in der Regel auch lästige Rückwerbeversuche verhindert.
  • Darüber hinaus ist es sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.

Die Kündigung sollte aus Nachweisgründen unbedingt schriftlich erfolgen, auch wenn der Golfclub etwas anderes erlauben sollte, das Schreiben darf dabei aber per Fax gesendet werden.

Die Zustellung erfolgt am besten per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht.

Hinweis: Es kann sinnvoll sein alle golfbezogenen Dokumente wie Clubkarten und Handicap-Zertifikate aufzubewahren, für den Fall das in Zukunft vielleicht doch einmal wieder Gold gespielt wird, denn ansonsten muss unter Umständen wieder bei Null angefangen werden.

Kündigung Golfclub Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Golfclub, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Golfclub Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Name des Golfclubs
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meiner Mitgliedschaft im Golfclub


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im Golfclub CLUBNAME fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Sofern vorliegend: In Folge meiner chronischen Erkrankung kündige ich hiermit meine Mitgliedschaft im Golfclub CLUBNAME außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Als Nachweis finden Sie anbei ein Attest meines Arztes.

Oder: In Folge von Ihnen angekündigten Preiserhöhung / Leistungsreduzierung kündige ich hiermit meine Mitgliedschaft im Golfclub CLUBNAME außerordentlich zum Änderungstermin.

Wenn zutreffend: Wie Ihnen bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau nennen -. Da bis Ablauf der Ihnen gesetzten Frist keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich die Mitgliedschaft im Golfclub hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung.
)

Meine Mitgliedsnummer lautet: M1234567.

Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Ich fordere Sie hiermit ferner auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, unverzüglich zu löschen und mich wie vorgeschrieben über die Löschung zu unterrichten.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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