Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung der Leichtkraftradversicherung

 
Für Leichtkrafträder ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, ähnlich wie bei Autos oder Motorrädern. Die Teil- oder Vollkaskoversicherung hingegen ist freiwillig. In Deutschland werden Leichtkrafträder als kleine Motorräder mit einem Hubraum von über 50 cm³, aber maximal 125 cm³ definiert. Für die untere Hubraumgrenze gelten teilweise abweichende Vorschriften.

Abhängig vom gewählten Versicherungsschutz, für das Leichtkraftrad, bestehen unterschiedliche Kündigungsregelungen und Pflichten.

Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann die Leichtkraftradversicherung gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Die Leichtkraftradversicherung kann stets zum im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitsdatum beendet werden. Um rechtzeitig zu kündigen, muss die Kündigung spätestens einen Monat vor diesem Datum beim bisherigen Versicherungsunternehmen eingehen.

In der Regel entspricht das Versicherungsjahr den Kalenderjahren, es sei denn, die erste Versicherungsperiode ist kürzer oder endet zu einem anderen Zeitpunkt.

Endet die Laufzeit laut Vertrag am 1. Januar, dann muss spätestens bis zum 30. November des Vorjahres gekündigt worden sein. Endet die Laufzeit dagegen am 1. April muss das Kündigungsschreiben bis zum 28. Februar (beziehungsweise bis zum 29ten in Schaltjahren) ankommen.

Hinweis: Bei bestimmten Teil- oder Vollkaskoversicherungen für das Leichtkraftrad kann die Kündigungsfrist in Einzelfällen bis zu 3 Monate betragen und die Mindestlaufzeit bis zu 2 Jahre dauern.

Wenn die Kündigungsfrist des Vertrags abgelaufen ist, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Daher ist es wichtig, dass die Kündigung rechtzeitig eintrifft, das heißt noch vor der vereinbarten Kündigungsfrist. Das Datum des Poststempels ist hierbei irrelevant, sondern es zählt nur das Eingangsdatum, an dem das Schreiben beim Versicherungsunternehmen angekommen ist.

Sonderfall: Wurde die Versicherung nur für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr abgeschlossen, endet diese üblicherweise automatisch mit dem Ende des vereinbarten Zeitraums.

Widerruf bei neueren Verträgen Nach §8 Abs. 4 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) steht Verbrauchern, bei Leichtkraftradversicherungen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht, ohne Angabe von Gründen zu.

Hinweis: Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Kunde umfassend über das Widerrufsrecht und alle notwendigen Unterlagen informiert wurde. Fehlen diese Informationen oder sind unzureichend kann der Kunde sogar noch bis zu einem Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss widerrufen. Händigt das Versicherungsunternehmen die Informationen nachträglich dem Kunden aus startet die Widerrufsfrist ab diesem Zeitpunkt.

Um die Leichtkraftradversicherung zu widerrufen muss eine schriftliche Mitteilung an das Versicherungsunternehmen geschickt werden.

Bei fristgerechtem Widerruf entfällt die Pflicht zur Prämienzahlung und das Versicherungsunternehmen muss bereits gezahlte Prämien zurückerstatten.

Ausnahme: Sollte der Versicherungszeitraum bereits begonnen haben, kann das Versicherungsunternehmen für den bereits abgelaufenen Versicherungszeitraum anteilig die Prämie verlangen.

Im Gegensatz zur Kündigung genügt es für den Widerruf, wenn das Schreiben am letzten Tag der Frist abgesendet wird und später eintrifft.

Falls es dabei zu einem Streit kommt muss der Kunde nachweisen können, dass er die Versicherung rechtzeitig widerrufen hat. Daher kann es ratsam sein den Zugang, des Schreibens, durch eine sichere Versandmethode zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht zu dokumentieren.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Für eine außerordentliche Kündigung ist es unerlässlich, dass ein ausreichend gewichtiger Grund vorliegt, durch den die Versicherung vor dem Ende der Laufzeit und ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist beendet werden kann. Eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung irgend einer Frist wird auch als fristlose Kündigung bezeichnet.

Ein außerordentliche Grund kann beispielsweise in einer Vertragsverletzung des Kunden oder Änderungen von Seiten des Versicherers liegen. Darüber hinaus gibt es Sonderkündigungsrechte, die in bestimmten Situationen eine außerordentliche Kündigung der Leichtkraftradversicherung ermöglichen.

Im Folgenden Gründe für eine solche außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung:
  • Erhält Ihre Leichtkraftradversicherung eine Beitragserhöhung, kann innerhalb eines Monats nach Erhalt der Änderungsmitteilung gekündigt werden und gegebenenfalls zu einer anderen Versicherung gewechselt werden (siehe auch §40 VVG).

    Das Sonderkündigungsrecht besteht allerdings nicht, wenn die Erhöhung auf eine Rückstufung auf Grund eines Schadenfalls zurückzuführen ist.

    Der Kunde muss sein Recht dabei innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung nutzen.

    Beispielsweise muss die Kündigung bei Erhalt der Mitteilung am 20. November spätestens am 20. Dezember bei der Versicherung eingehen.
  • Auch falls die Prämie aufgrund einer sogenannten Gefahrenerhöhung um mehr als 10% erhöht wird, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt, und zwar nach §25 VVG, gekündigt werden.

    Das Versicherungsunternehmen muss den Kunden rechtzeitig über die bevorstehende Prämienanpassung informieren, damit dieser die Möglichkeit hat, die außerordentliche Kündigung auszusprechen. Auch hier muss innerhalb von einem Monat gekündigt werden.
  • Bei einer endgültigen Abmeldung des Fahrzeugs ist keine separate Kündigung erforderlich, denn die Zulassungsstelle meldet die Abmeldung automatisch an den Versicherer, der daraufhin eine Abrechnung des Versicherungsvertrags vornimmt.

    Das gilt auch bei einem Fahrzeugwechsel, also wenn ein neues Auto gekauft und das alte abgemeldet wird. Für das neue Leichtkraftrad kann die Versicherung frei gewählt werden und für das alte Leichtkraftrad wird der bereits gezahlte Jahresbeitrag anteilig erstattet. Dies gilt auch wen

    Beispielsweise, wenn das alte Leichtkraftrad am 30. Juni abgemeldet wird, erstattet der Versicherer die für den Zeitraum Juli bis Dezember bereits gezahlten Jahresbeiträge.
  • Da in Deutschland gilt das sogenannte Weiterversicherungskonzept gilt geht die Versicherung beim Verkauf eines Leichtkraftrads auf den neuen Besitzer über.

    Der neue Besitzer und auch das Versicherungsunternehmen können anschließend jedoch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und außerordentlich kündigen.

    Es ist wichtig, dass der Verkäufer den Verkauf und die bestehende Versicherung schnellstmöglich dem Versicherungsunternehmen und dem neuen Besitzer mitteilt.

    Als Nachweis für die Versicherung ist am besten eine Kopie des Kaufvertrages beizufügen sowie die Anschrift des neuen Besitzers zu nennen.
  • Kündigung im Schadensfall: Nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (oder einer Leistungsablehnung) ist eine außerordentliche Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats möglich (siehe auch §92 VVG).

    Eine außerordentliche Kündigung kann auch erfolgen, wenn der Versicherer nachweislich nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf die die Bitte um Schadensregulierung reagiert hat.
  • Sollte das versicherte Leichtkraftrad verschrottet, verloren oder gestohlen worden ist damit der versicherte Gegenstand entfallen und es kann außerordentlich gekündigt werden.

    Als Nachweis kann in einem solchen Fall zum Beispiel der Polizeibericht, ein Verschrottungsnachweis oder eine Verlustanzeige bei der Polizei dienen.

Wichtig: Bei einer vorzeitigen Kündigung der Leichtkraftradversicherung sollte im Kündigungsschreiben immer der Kündigungsgrund genannt werden und falls Nachweise vorhanden sind sollten diese in Kopie beigefügt werden.

Hinweis: Nicht jede Änderung des Leichtkraftradversicherung berechtigt zu einer außerordentlichen Kündigung. Und zwar kann nicht außerordentlich gekündigt werden, wenn der der Staat eine Anhebung der Versicherungssteuer beschließt oder das Fahrzeug nur vorübergehend stillgelegt wird.

Im letzteren Fall, also bei einer vorübergehenden Stilllegung, auch Außerbetriebsetzung genannt, wird kann die Versicherung jedoch meist automatisch in eine beitragsfreie Ruheversicherung umgewandelt werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei Kündigung einer Leichtkraftradversicherung sollten folgende Angaben im Kündigungsschreiben gemacht werden:
  • Adresse und Name des Versicherungsnehmers (=Kunde), sowie des Versicherungsunternehmens
  • Es ist wichtig klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass gekündigt wird und die Versicherung so präzise wie möglich benennen.
  • Die Versicherungsnummer/Vertragsnummer
  • Ein Enddatum oder die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (dann ermittelt der Anbieter den Termin).
  • Der Kündigungsgrund muss nur genannt werden, wenn die Versicherung außerordentlich oder sogar fristlos beendet wird.
  • Durch die DSGVO kann auch die Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dadurch lassen sich in der Regel auch lästige Werbeversuche vermeiden.
  • Es ist sinnvoll, um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Enddatums zu bitten um einen weiteren Nachweis zu erhalten.

Das Kündigungsschreiben sollte auf einem sicheren Weg versandt werden, da der Kunde im Falle einer Rechtsstreitigkeit den rechtzeitigen Zugang des Schreibens nachweisen muss.

Ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht ist eine gute Möglichkeit einen Nachweis zu haben.

Kündigung Leichtkraftradversicherung Muster


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Kündigungsschreiben Leichtkraftradversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
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Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Leichtkraftradversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine VERTRAGSNAME Leichtkraftradversicherung fristgerecht zum XX.XX.20XX (alternativ: zum nächstmöglichen Termin).

(Oder: auf Grund der angekündigten Erhöhung der Prämie / Änderung der Leistungen kündige ich hiermit meine VERTRAGSNAME Leichtkraftradversicherung außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: da das versicherte Leichtkraftrad am XX.XX.20XX gestohlen / verschrottet / verloren wurde kündige ich meine VERTRAGSNAME Leichtkraftradversicherung fristlos zum nächstmöglichen Termin. Anbei finden Sie eine Kopie der Diebstahlsanzeige/den Verschrottungsnachweises / der Verlustanzeige.

Oder: Auf Grund des Schadenfalls vom XX.XX.20XX kündige ich meine VERTRAGSNAME Leichtkraftradversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.)

Meine Versicherungsnummer/Vertragsnummer lautet: LV1234567.

Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Zusätzlich fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen und mir den Abschluss der Löschung wie vorgesehen, gemäß DSGVO, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungsdatums zu.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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