Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung einer Elektroauto- oder Hybrid-Versicherung

 
Unter dem Begriff Elektroauto- oder Hybrid-Versicherung werden diverse spezialisierte Versicherungsarten zusammengefasst. Diese beinhalten häufig Elemente einer Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen sowie optionale Zusatzbausteine für einen personalisierten Schutz und bieten in der Regel einen umfassenderen Schutz für das Fahrzeug und seine spezifischen Bauteile, wie zum Beispiel den Akku, als eine herkömmliche Kfz-Versicherung.

Die Art der Schäden, die von einer Elektroauto- & Hybrid-Versicherung abgedeckt werden, können je nach Anbieter und Versicherungstarif variieren. Im Allgemeinen deckt eine solche Versicherung Schäden am Akku, der Elektrik, durch Unwetter, Hackerangriffe und einem wirtschaftlichem Totalschaden ab.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge obligatorisch, einschließlich Elektroautos und Hybriden. Die zusätzlichen Komponenten wie Teil- oder Vollkaskoversicherungen können dagegen in der Regel einfacher gekündigt werden.

Im Folgenden werden die verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten und das Vorgehen bei Elektroauto- und Hybrid-Versicherungen vorgestellt, abhängig von den gebuchten Vertragskomponenten und den aktuellen Umständen.

Kündigungsfrist Die Kündigung der Elektroauto- und Hybridversicherung kann jederzeit zum Abschluss des Versicherungsjahres erfolgen, welches in der Regel mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.

In der Regel muss die Kündigung spätestens einen Monat vor dem Ende des Versicherungsjahres beim Versicherungsunternehmen eingehen, dieser Zeitraum wird auch als Kündigungsfrist bezeichnet.

Hinweis: Es ist jedoch zu beachten, dass im individuellen Vertrag oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichende Fristen von einem bis zu drei Monaten und eine Erstlaufzeit von bis zu zwei Jahren festgelegt sein können. Sollte die Kündigungsfrist verstreichen, ohne das gekündigt wurde, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Daher ist es unerlässlich, die Kündigung rechtzeitig, das heißt noch vor Ablauf der Kündigungsfrist, beim Versicherungsunternehmen ankommt.

Hinweis: Der Poststempel spielt bei der Kündigung keine Rolle, sondern der tatsächliche Eingangstermin des Schreibens beim Versicherungsunternehmen.

Widerruf bei neueren Verträgen Gemäß §8 Absatz 4 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Verbraucher das Recht, die Elektroauto- oder Hybrid-Versicherung binnen 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Tipp: Die Widerrufsfrist wird erst in Gang gesetzt, wenn der Kunde umfassend informiert wurde und sämtliche vorgeschriebenen Unterlagen erhalten hat. In manchen Fällen kann der Widerruf aufgrund von Fehlern daher noch Monate später erfolgen.

Bei einem wirksamen Widerruf erlischt die Verpflichtung zur Prämienzahlung und die Versicherung ist dazu verpflichtet bereits gezahlte Prämien zurückzuerstatten. Falls der Versicherungszeitraum bereits begonnen hat kann die Versicherung anteilig, für die bereits verstrichenen Tage, die Prämie berechnen.

Die Widerrufserklärung muss dabei schriftlich an die Versicherungsgesellschaft gesendet werden.

Im Gegensatz zur Kündigung reicht es aus, im Falle eines Widerrufs das Schreiben am letzten Tag der Frist abzusenden.

Es ist jedoch zu empfehlen den Zugang durch eine sichere Versandmethode wie zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht zu dokumentieren.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei eintreffen bestimmter Umständen ist es möglich eine sogenannte außerordentliche Kündigung für die Elektro- oder Hybridfahrzeugversicherung auszusprechen.

Diese Form der Kündigung ermöglicht es, das Versicherungsverhältnis vor dem Ende der Laufzeit und ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist zu beenden. Manchmal wird sie auch als fristlose Kündigung bezeichnet und zwar dann, wenn keinerlei Frist einzuhalten ist.

Um die Elektroauto- oder Hybrid-Versicherung vorzeitig zu kündigen, muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen oder ein Sonderkündigungsrecht greifen.

Im Folgenden sind einige typische Gründe für eine solche außerordentliche oder fristlose Kündigung aufgeführt:

  • Steigende Versicherungsprämien: Wenn die Versicherungsprämien ohne Leistungsverbesserung ansteigen oder die Leistungen bei gleichbleibendem Preis reduziert werden, kann gemäß §40 VVG innerhalb von einem Monat zum Änderungstermin gekündigt werden.

    Das Versicherungsunternehmen ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden im Voraus zu informieren.

    Die einmonatige Frist beginnt mit dem Zugang dieser Informationen, auch wenn die Unterlagen ungelesen im Briefkasten liegen.
  • Gefahrerhöhung: Wenn die Prämie aufgrund einer Gefahrerhöhung steigt und diese Erhöhung mehr als 10% beträgt, kann außerordentlich gekündigt werden (siehe auch §25 VVG).
  • Schadensfall: Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, kann innerhalb von einem Monat, gezählt ab Abschluss der Regulierung, außerordentlich gekündigt werden (siehe auch §92 VVG).

    Dies gilt auch, wenn die Versicherung unrechtmäßigerweise die Regulierung oder die Zahlung des Schadens ablehnt.
  • Verkauf des Elektroautos: Wenn das Elektroauto verkauft wird, geht die Versicherung meist auf den neuen Besitzer über. Anschließend kann dieser jedoch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

    Daher ist es wichtig, dass der Verkäufer, das Versicherungsunternehmen und der neue Besitzer so schnell wie möglich informiert werden.

    Als Nachweis für das Versicherungsunternehmen kann eine Kopie des Kaufvertrages beigefügt werden.
  • Verschrottung, Verlust oder Diebstahl des Elektroautos: Wenn das Elektroauto verschrottet, verloren oder gestohlen wurde, ist der versicherte Gegenstand und damit das versicherte Risiko weggefallen.

    In diesem Fall kann die Versicherung fristlos gekündigt werden. Als Nachweis können in einem dieser Fälle der Polizeibericht, der Verschrottungsnachweis oder eine Verlustanzeige dienen.

Hinweis: Es ist wichtig zu beachten, dass bei einer fristlosen oder außerordentlichen Kündigung immer eine Kopie des entsprechenden Nachweises beigefügt werden sollte, sofern ein solcher vorhanden ist. Im Kündigungsschreiben muss auch der Kündigungsgrund unbedingt genannt werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei der Kündigung einer Elektroauto- oder Hybrid-Versicherung sollten in das Kündigungsschreiben folgende Informationen aufgenommen werden:

  • Die vollständige Anschrift und der Name des Versicherungsnehmers sowie des Versicherungsunternehmens.
  • Es sollte eindeutig erklärt werden, dass die Kündigung erfolgt und der Vertrag möglichst genau bezeichnet werden.
  • Die Versicherungsnummer bzw. Vertragsnummer ist anzugeben.
  • Bei einer ordentlichen Kündigung ist der Kündigungstermin anzugeben oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu schreiben (dann bestimmt der Anbieter den Termin).
  • Einen Kündigungsgrund ist nur zu nennen, wenn die Versicherung vorzeitig oder sogar fristlos beendet wird.
  • Es kann auch die Löschung der personenbezogenen Daten verlangt werden um die eigenen Daten zu schützen und unerwünschte Rückwerbeversuche zu vermeiden (siehe auch DSGVO).
  • Zudem ist es sinnvoll eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Enddatums anzufordern.

Es ist zu empfehlen das Kündigungsschreiben auf einem sicheren Weg zu versenden zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht um für einen möglichen Streitfall ein Nachweis zu haben.

Kündigung Elektroauto- & Hybrid-Versicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Elektroauto- & Hybrid-Versicherung, ein Schreiben erstellen...

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Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Elektroauto- & Hybrid-Versicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine VERTRAGSNAME Elektroauto- & Hybrid-Versicherung ordentlich zum XX.XX.20XX (oder: nächstmöglichen Termin).

(
Oder: In Folge der angekündigten Prämienerhöhung / Leistungsreduzierung, kündige ich hiermit die VERTRAGSNAME Elektroauto- oder Hybrid-Versicherung außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: Da versicherte Elektroautos am XX.XX.20XX gestohlen / verschrottet wurde kündige ich hiermit die VERTRAGSNAME Elektroauto- oder Hybrid-Versicherung fristlos zum nächstmöglichen Termin. Anbei finden Sie ein entsprechenden Nachweis.

Oder: Auf Grund des Schadenfalls vom XX.XX.20XX mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige die VERTRAGSNAME Elektroauto- oder Hybrid-Versicherung fristlos zum nächstmöglichen Termin.
)

Die Vertragsnummer lautet HE1234567.

Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

Ich bitte Sie hiermit außerdem, sämtliche über mich gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen und mir die Löschung schriftlich zu bestätigen, wie es nach DSGVO vorgesehen ist.

Ich bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
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