Eine Kündigung des Fitnessstudios wegen einem Umzug ist laut Bundesgerichtshof nach Urteil XII ZR 62/15 seit 2015 in den meisten Fällen nicht mehr möglich.
Es besteht auf Seiten der Fitnesscenter keine Pflicht mehr, eine entsprechende Klausel zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages einzubauen.
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