Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Bausparvertrag kündigen

 
Die Kündigung eines Bausparvertrages führt dazu, dass der Anspruch auf ein Darlehn erlischt. Daher kann es oftmals günstiger sein den Vertrag nicht vollständig zu kündigen um diesen Nachteil zu vermeiden.

Alternativ zur Kündigung kann der Bausparvertrag in der Regel ruhen gelassen werden. Das heißt man Teil dem Anbieter mit das man bis auf weiteres nicht in den Vertrag einzahlen möchte. Je nach Anbieter kann dies unbefristet oder nur eine bestimmt Zeit lang erfolgen.

Eine Weitere Möglichkeit ist es nicht das gesamte Guthaben vom Bausparvertrag abzuziehen, so dass zu einem späteren Zeitpunkt der Bausparvertrag weiter genutzt werden kann. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies bei Ihrem Bausparvertrag möglich ist erfahren Sie am besten durch eine Anfrage bei Ihrem Bausparanbieter.

Weitere Folgen einer Kündigung Bei einer Kündigung während der gesetzlichen Bindungsfrist gehen die die staatlichen Vergünstigungen, welche auf den gekündigten Bausparvertrag gewährt wurden ebenfalls verloren. Dies gilt auch, wenn das Guthaben für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet wird.

Kündigungsfrist für eine Kündigung Die Kündigungsfrist für ein Bausparvertrag beträgt im Allgemeinen 3-6 Monate. Sicherheitshalber sollte im Vertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nachgeschaut werden welche Fristen für den eigenen Vertrag gelten und ob eine Mindestlaufzeit eingehalten werden muss, bevor gekündigt werden kann.

Bei vielen Anbietern kann eine vorzeitige Kündigung vorgenommen werden, wobei jedoch, teils sehr hohe, Gebühren in Rechnung gestellt werden. Daher empfiehlt es sich vor einer fristlosen außerordentlichen Kündigung den Bausparanbieter schriftlich zu Fragen welche Summe zu ausgezahlt würde bei einer vorzeitigen Kündigung.

Wichtige Punkte bei einem Kündigungsschreiben für den Bausparvertrag:
  • Die Kündigung des Bausparvertrages muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail reicht nicht aus. Wenn die Kündigungsfrist bald abläuft sollte das Schreiben sicherheitshalber als Einschreiben-Rückschein versendet werden.

    In jedem Fall empfiehlt es sich den Anbieter um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten. Bleibt diese und es wurde nicht per Einschreiben-Rückschein gekündigt sollte eine erneute Kündigung, über diesen Weg, erfolgen.
  • Im Briefkopf ist der Anbieter des Bausparvertrages zu nennen bei dem gekündigt wird..
  • Im Kündigungsschreiben selber ist der Bausparvertrag zu nennen mit Vertragsnummer und Name des Inhabers.
  • Als Kündigungsdatum sollte entweder ein Datum oder wenn dies nicht bekannt ist notfalls "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" genannt werden.
  • Um das Bausparguthaben ausbezahlt zu bekommen muss eine Bankverbindung angeben werden. Dazu muss einfach im Schreiben, die Bankverbindung mit Kontoinhaber, IBAN, BIC und Name der Bank angeben werden an die, das Bausparguthaben ausgezahlt werden soll.


Musterkündigungsschreiben Bausparvertrag
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