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Regeln (Bitte vor dem posten lesen)
von admin am Do, 22/10/2009 - 23:14
Die folgenden Regeln müssen eingehalten werden:
Bitte nenne bei deinen Fragen nicht Namen, Firmen oder Marken. Also nicht Firma Müller GmbH kündigen sondern: Firma XY kündigen. Bitte nennt nur theoretische Sachverhalte. Danke.
Es wird an dieser Stelle nochmals daraufhin gewiesen, dass keine Rechtsberatung gegeben werden kann. Ein notwendiger Besuch beim Anwalt wird nicht ersetzt.
Es ist verboten pornografische, illegale Inhalte (z.B.Text und Bilder) zu posten. Ebenso sind alle anderen Inhalte verboten welche in Deutschland, der EU oder deiner Jurisdikation verboten sind. Du darfst nur Inhalte veröffentlichen für die Du das Copyright hast. Bitte poste keine Spam oder Inhalte welche nur der Werbung oder der öffentlichen Aufmerksamkeit dienen. Wir behalten Uns im Falle eines Verstoßes gegen die Regeln rechtliche Schritte ausdrücklich vor. Bei Spam ist eine Entschädigung von 15 Euro pro Spameintrag , mindestens jedoch 500 Euro zu zahlen, darüber hinausgehende Forderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Bitte beleidige keine Personen und poste keine falschen Tatsachenbehauptungen. Du bist der alleinige verantwortliche für die von Dir eingestellten bzw. geposteten Inhalte und haftest im vollen Umfang. Insbesondere für etweillige Rechtsverstöße und andere Forderungen. Es kann keinerlei Haftung und Gewähr für die Informationen und Funktionalität der Webseite gegeben werden.
Verletzungen dieser Regeln werden mit der Sperrungen oder Beendigung deiner Registrierung bestraft und können rechtliche Schritte nachsich ziehen. Violation of the rules will result in bans or terminations of your account and can include legal actions.
Wie auch immer wenn Du hier bist für eine friedliche Diskussion Willkommen!
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Eine Kündigung ist ja ein einseitiges Rechtsgeschäft. Das heisst, das der, dem gekündigt wurde, nicht unbedingt auf die Kündigung antworten muß. Was ist aber, wenn die Kündigung nicht form- oder fristgerecht eingereicht wurde. Gibt es dazu eine Frist, in welcher die Gegenseite reagieren muß, um die Ungültigkeit der Kündigung zu erklären?
M.E. ist das abhängig vom Vertragstyp und Fehler beim Kündigungsschreiben. Der ganze Vorgang wird auch Zurückweisungspflicht genannt.
Bei Versicherungen muss vom Versicherungsunternehmen eine Fehlerhafte Kündigung unverzüglich zurückgewiesen werden.
(siehe Urteil, 12 U 161/01 vom OLG-KARLSRUHE)
Eine Kündigung eines Bevollmächtigten ist z.B. nicht ohne Vollmachtsurkunde gültig, aber dieser Formfehler muss innerhalb einer angemessenen Zeit i.d.R. 3-7 Tage (in einigen Fällen auch bis zu 10 Tagen) zurückgewiesen werden (§ 174 S.1 BGB).
Bei Arbeitsverträgen dagegen wiegt ein Formfehler seitens des Arbeitgebers meistens schwerer als ein Fehler des Arbeitnehmers. So gilt z.B. die Kündigung eines Arbeitnehmers durch einen nicht bevollmächtigten als nicht geschehen.in
Fraglich ist allerdings in vielen Fällen ob die Gegenpartei den Zugang des Kündigungsschreibens überhaupt zugibt.