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Eine Fördermitgliedschaft kündigen
Sofern die Fördermitgliedschaft bei einem Verein abgeschlossen wurde (Kürzel "e.V." nach dem Name oder einfach "Verein") gilt dennoch das Vereinsrecht. Die Fördermitglieder sind dabei außerordentliche Mitglieder und haben andere Rechte und Pflichten als ordentliche Mitglieder. Diese Rechte und Pflichten müssen in der Vereinssatzung geregelt werden. In jedem Fall hat ein Fördermitglied auch ein Recht darauf die Mitgliederversammlung zu besuchen und das Minderheitenrecht zur Einberufung einer Mitgliederversammlung (sofern mindestens 10 Prozent der Mitglieder dies Wünschen, siehe §37 BGB).
Für eine Kündigung, hat die rechtliche Stellung des Fördermitgliedes, auch besondere Auswirkungen auf welche im Folgenden eingegangen wird.
»Allgemeine Regelungen bei der Kündigung in einem Verein
»Regelungen bei der Kündigung von Mitgliedschaften (auch wenn kein Verein)
»Kündingung einer Fördermitgliedschaft
»Kündigung einer Fördermitgliedschaft bei der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit Die meisten Anbieter haben eine wenige Tage lange Kündigungsfrist oder verzichten ganz darauf. Eine Laufzeit gibt es üblicherweise ebenfalls nicht.
In selten Fällen, bei meist unseriösen Anbietern wird eine Mindestlaufzeit von 1-2 Jahren, festgelegt (nach §39 BGB ist bei einem Verein maximal eine Laufzeit von 2 Jahren zulässig).
Die Kündigungsfrist beträgt dabei höchstens 3 Monate. Wenn eine Laufzeit vereinbart wurde wird üblicherweise zum Ende dieser die 3 Monate gezählt. Es müsste dann also mehr als 3 Monate vorher gekündigt werden, da das Kündigungsschreiben noch vor Kündigungsfrist ankommen muss (der Poststempel gilt nicht).
Widerruf einer Fördermitgliedschaft Bei einer echten Fördermitgliedschaft besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, da für die gezahlten Beiträge keine Leistung versprochen wird (siehe §312 (1) BGB). Seriöse Organisationen und Vereine bieten jedoch meist von sich aus, ein meist 14-tägiges, Widerrufsrecht an. Bereits gezahlte Beiträge werden jedoch in vielen Fällen nicht erstattet.
»Mehr dazu warum das Widerrufsrecht nicht gilt und was es zu beachten gibt
Alternativen zur Kündigung: Betrogen worden? Wer sich beim Abschluss der Fördermitgliedschaft geirrt hat, zum Beispiel weil er Gedacht hat das es sich um eine christliche Organisation handelt und es sich anders darstellt ist eine Anfechtung des Mitgliedschaft nach §119 BGB denkbar. Eine Anfechtung sollte schnellstmöglich erklärt werden, das heißt sobald der Irrtum bekannt ist.
Falls jemand durch Drohung oder eine Täuschung dazu gebracht wurde die Mitgliedschaft abzuschließen so kann die Mitgliedschaft nach §123 BGB angefochten werden. Jedoch meist nur wenn nicht eine dritte Partei (zum Beispiel eine Werber einer anderen Firma) die Täuschung oder Drohung begangen hat.
»Mehr zur Anfechtung eines Vertrages
Fristlose außerordentliche Kündigung Sofern ein wichtiger und ausreichender Grund besteht kann auch vor dem Ende der Laufzeit gekündigt werden. Jedoch sind bei einer Fördermitgliedschaft nur sehr wenige Gründe denkbar.
Eine erhebliche Beitragserhöhung, welche das Vereinsmitglied erheblich finanziell belastet würde zum Beispiel ein Grund darstellen. Auch bei nachweislich kriminellen Verhalten der Organisation ist eine fristlose Kündigung denkbar.
Weiteres Wichtiges Oftmals wurden weniger seriösen Angebote über ein Vertriebspartner abgeschlossen. Daher muss unbedingt im Vertrag nachgeschaut werden wer als Vertragspartner benannt ist und welche Adresse dort steht. Denn bei genau diesem Anbieter ist zu kündigen und nicht bei der Hauptorganisation.
Kündigung einer Fördermitgliedschaft Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Fördermitgliedschaft, ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Fördermitgliedschaft Muster
Musterstadt, den XX.XX.20XX | |
Verein / Firma / Organisation Strasse und Nr. Plz. und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der FördermitgliedschaftSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich die Fördermitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt. (Ggf.: Die Mitgliedsnummer lautet: F123456) (Falls zutreffend: Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich zum gleichen Termin.) Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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