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Kündigung des Verkehrsrechtschutz
Widerrufen: Wenn der Vertrag noch neu ist Nach Vertragsabschluss beginnt eine gesetzliche Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen von 14 Tagen. Der Versicherer muss im Vertrag auf das Widerrufsrecht hinweisen. Er kann in seinen Bedingungen auch eine längere Widerrufsfrist, z.B. 60-Tage, einräumen.
Die meisten Verträge verlängern sich nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit stillschweigend um ein weiteres Jahr (mehr als ein Jahr ist nicht zulässig), wenn sie nicht innerhalb einer Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Ein Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit ist zum Ende der Laufzeit kündbar.
Verträge mit Laufzeiten über drei Jahre können zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Laut dem Versicherungs-Vertrag-Gesetzt (VVG) ist die Kündigungsfrist gleich für beide Vertragsparteien (§11 VVG). Sie darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen.
Wer einen Fünfjahresvertrag besitzt kann nach den neuen VVG-Regelungen bereits im dritten Versicherungsjahr, unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist, den Vertrag beenden.
Beide Parteien (Versicherungsnehmer und Versicherung) können einen Vertrag auf unbestimmte Zeit nach Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
Die außerordentliche Kündigung Es kann immer dann außerordentlich, also mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden wenn schwerwiegende Gründe für den Versicherungsnehmer vorliegen. Denkbare Kündigungsgründe sind:
-
Erhöht der Versicherer die Beiträge kann oder die mindert die Leistungen, hat der Versicherte das Recht zu kündigen. Werden die Beiträge wegen einer Erhöhten Gefahrenlage angepasst, muss die Erhöhung mehrere Prozentpunkte betragen, damit gekündigt werden kann.
In allen diesen Fällen muss innerhalb von 4 Wochen die Kündigung beim Anbieter vorliegen. Gezählt wird diese Frist dabei ab dem Datum an dem man über die Änderungen informiert worden ist.
Wenn man ein Brief im Briefkasten liegen hat wird ab dem Tag des Einwurfs gezählt.
Als Kündigungszeitpunkt gilt in diesem Fall immer der Termin zu dem die Anpassungen stattfinden. - Zu den Pflichten des Versicherten gehört die Beitragszahlung. Kommt er der nicht nach, hat der Versicherer das Kündigungsrecht. Jedoch muss das Versicherungsunternehmen einen schriftlich, in einer gesetzlich festgelegten Form, auf das Zahlungsversäumnis hinweisen und eine mindestens zweiwöchige Frist gewähren, innerhalb der nachgezahlt werden kann.
- Im Versicherungsfall, also wenn die Versicherung gerade in Anspruch genommen wurde kann innerhalb von 4 Wochen von beiden Seiten gekündigt werden.
- Entfällt das Risiko, also z.B. der Führerschein ist theoretisch auch eine vorzeitige Kündigung denkbar.
- Bei Tod des Versicherten geht der Vertrag auf die Erben über, die verlangen können, den Vertrag zum Todeszeitpunkt aufzuheben, wenn der nächst fällige Beitrag noch nicht bezahlt ist. Es sollte eine Kopie des Erbscheins bzw. der Sterbeurkunde beigefügt werden.
- Ein weiterer denkbarer Grund ist, das wegen einer schweren andauernden Erkrankung das Autofahren nicht mehr möglich ist. In diesem Fall sollte ein ärztlicher Attest (in Kopie) beigefügt werden und auf die Kulanz des Versicherungsunternehmens gehofft werden.
Was sollte das Kündigungsschreiben an die Versicherung enthalten?
- Anschrift des Versicherers
- Absenderdaten
- das aktuelle Datum
- den Vertragsname
- die Versicherungsnummer
-
und den Kündigungstermin.
Da die Kündigung eine „Ereignisfrist″ ist, zählen nach §187 I BGB nur volle Tage bei der Fristberechnung. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Folgetag, an dem die Kündigung beim Unternehmen eingeht. Kennt man den Termin nicht, sollte zum „nächstmöglichen Termin″ gekündigt werden - die bitte eine Kündigungsbestätigung zurückzuschicken.
- Eine Lastschriftermächtigung erlischt mit der Kündigung, besser ist explizit die Ermächtigung mitzukündigen. Die Bank kann unberechtigte Lastschriften bis sechs Wochen später zurückbuchen.
- Sehr wichtig ist die eigenhändige Unterschrift des Versicherungsnehmers.
Kündigung des Verkehrsrechtschutzes Muster
»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für die Verkehrsrechtschutz-Versicherung, ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Verkehrsrechtschutz Muster:
Musterstadt, den 28.07.20XX | |
Versicherungsunternehmen Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der Verkehrsrechtschutz-Versicherung XYSehr geehrte Damen und Herren, Hiermit kündige ich die Verkehrsrechtschutz-Versicherung XY fristgemäß zum XX.XX.20XX. (Oder: Wegen der Beitragserhöhung zum / Wegen der Leistungsminderung ab dem XX.XX.20XX kündige ich hiermit fristlos außerordentlich zum Änderungszeitpunkt. Wegen meine schweren Erkrankung kann/darf ich leider nicht mehr Autofahren, daher kündige ich hiermit fristlos außerordentlich die Versicherung. Ein Attest des behandelnden Arztes finden Sie anbei. ) Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung widerrufe hiermit ebenfalls. Die Versicherungsnummer lautet: VR12345. Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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