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Kündigung eines Ehrenamtes
Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist in der Regel aufgrund der Vertragsgestaltung unbezahlt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein ehrenamtlicher Mitarbeiter keine finanzielle Entschädigung erhält.
In vielen Fällen werden jedoch die Ausgaben und erforderliche Aufwendungen, zum Beispiel für die Anreise, erstattet. In anderen Fällen wird eine Pauschalzahlung vereinbart. Diese Zahlungen sind jedoch nicht mit dem Gehalt eines bezahlten Arbeitnehmers zu vergleichen.
Wesentliche Merkmale für einen echten Ehrenamtsvertrag sind: Freiwilligkeit, Gemeinwohl und Uneigennützigkeit. Die freiwillige Arbeit gilt als Gefälligkeitsvertrag, eine Sonderform des Auftragsverhältnisses, im Sinne bestimmter Abschnitte des Bürgerlichen Gesetzbuches (siehe §662 bis §674 BGB).
Anders als eine private Zusage oder gelegentliche Gefällig keiten muss für das bestehen eines echten Gefälligkeitsvertrages eindeutig erkenntlich sein, dass der Leistende sich verbindlich verpflichtet hat bestimmte Leistungen unentgeltlich zu erbringen.
Bei der Beendigung eines Ehrenamtes ist eine ordnungsgemäße Kündigung ist für einen respektvollen und harmonischen Austritt unerlässlich. Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann ein Ehrenamt gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gibt.
Kündigungsfrist Ehrenverträge können nach §671 BGB fristlos gekündigt werden, soweit nicht andere Bestimmungen im Vertrag festgeschrieben worden sind. Es entfällt also auch der gesetzliche Kündigungsschutz.
Auch das Bundesarbeitsgericht hat in der Vergangenheit festgestellt, dass durch (siehe BAG AZR 499 / 11) entschieden, dass eine ehrenamtlicher Tätigkeit kein Arbeitsverhältnis darstellt und daher auch nicht dessen Regelungen zur Kündigung unterliegt.
Falls im Vertrag eine Kündigungsfrist vereinbart wurde, so ist dennoch davon auszugehen, dass diese nicht übermäßig lang ausfallen darf. Falls in einem solchen Fall die Frist nicht eingehalten werden kann sollte eine außerordentliche Kündigung erklärt werden.
Die Kündigung des Ehrenamtes unter Einhaltung einer freiwilligen Kündigungsfrist hilft der Träger-Organisation, einen Ersatz zu finden und besser zu planen. Allgemein ist es üblich die Trägerorganisation mindestens einen Monat vorher zu informieren.
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Falls eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss und der Vertrag vor diese beendet werden soll muss er außerordentlich gekündigt werden.
Eine außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn ein ausreichende-wichtiger Grund die Fortsetzung des Vertrages für einen der Vertragspartner unzumutbar macht. In einem solchen Fall ist stets der Kündigungsgrund anzugeben.
Bei einem Ehrenamt würde zum Beispiel in Betracht kommen, wenn die Tätigkeit auf Grund der eigenen Arbeitsstelle nicht mehr ausgeübt werden kann oder falls ein Umzug an einen weit entfernten Ort erforderlich. Ein weiterer denkbarer Grund ist eine chronische Erkrankung.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Ein Kündigungsschreiben, für das Ehrenamt, sollte bestimmte Elemente enthalten. Hier eine Übersicht:
- das Erstellungsdatum
- eigener Namen und die Adresse, sowie der die Adresse und den Name der Trägerorganisation.
- eine klare Erklärung, dass das Ehernamt gekündigt wird,
- Falls vorhanden sollte auch die Vertragsnummer angegeben werden um Zuordnungsprobleme zu vermeiden.
- Optional kann zusammen mit der Kündigung auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll wenn man in Zukunft nicht mehr von der Organisation kontaktiert werden möchte.
- Darüber hinaus sollte
Um eine effektive überprüfbare Kündigung zu gewährleisten, ist es ratsam, eine sichere und nachvollziehbare Versandmethode, wie das Einschreiben-Rückschein zu nutzen.
Kündigung Ehrenamt Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Ehrenamts, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Ehrenamt Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Trägerorganisation Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des EhrenamtesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein Ehrenamt, mit der Vertragsnummer EA123456, zum XX.XX.20XX. Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten gänzlich zu löschen und mir die erfolgte Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.) Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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