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Kündigung im Arbeitsrecht in Österreich
Das österreichische Arbeitsrecht sichert sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer eine Bandbreite an Rechten zu. Doch gerade bei der Kündigung kommt es immer wieder zu Problemen.
Doch welche Fristen gibt es, wann kann der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auflösen und welche Bedingungen sind noch zu beachten?
Allgemeines In Österreich muss eine Kündigung nicht zwangsläufig schriftlich erfolgen. Zwar bedarf die endgültige Aufhebung des Arbeitsvertrages der Schriftform, allerdings beginnt die Kündigungsfrist bereits mit der mündlichen Aussprache der Kündigung durch den Arbeitgeber.
Gleichfalls kann auch der Arbeitnehmer auf die selbe Art und Weise kündigen. Hierzu genügt es, dem Vorgesetzten mitzuteilen, dass man kündigen werde. Für Kündigungen gibt es in Österreich keine Formvorschriften. Dies bedeutet, dass man sowohl mündlich als auch schriftlich kündigen kann. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können dies dem Betreffenden einfach mitteilen.
Kündigungsfristen Nach ABGB § 1159a müssen alle höheren Dienstverhältnisse wie zum Beispiel bei Beamten üblich, mit einer Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen beendet werden. In unteren Dienstverhältnissen beträgt die Kündigungsfrist jeweils zwei Wochen, geregelt nach § 1159b ABGB. Für alle Angestellten gelten laut § 20/2 AngG die folgenden Kündigungsfristen:
- Ist man gerade in ein Dienstverhältnis eingetreten, muss die Kündigungsfrist mindestens 6 Wochen betragen.
- In der Probezeit ist dabei allerdings keine Kündigung und auch keine Frist erforderlich. Diese Arbeitsverhältnisse können innerhalb dieser Zeit zu jedem Zeitpunkt beendet werden.
- Ab dem zweiten Dienstjahr steigt diese auf 2 Monate an.
- Sind fünf Dienstjahre vollendet, so müssen drei Monate Kündigungsfrist eingeräumt werden.
- Nach 15 Jahren hat man Anspruch auf eine viermonatige Kündigungsfrist.
- Ist man gar 25 Jahre oder mehr bei seinem Arbeitgeber beschäftigt, so muss dieser eine Kündigungsfrist von 5 Monaten einräumen.
Fristlose außerordentliche Kündigung Für eine fristlose Kündigung bedarf es in Österreich immer der Schriftform, da hier die Gründe für die Kündigung explizit dargelegt werden müssen. Dabei kann der Arbeitgeber die Kündigung aber schon im Vorfeld mündlich aussprechen.
Tipp: Eine Anfechtung der Kündigung ist durchaus möglich. Hierfür muss der Arbeitnehmer eine entsprechende Klage beim zuständigen Arbeitsgericht binnen einer Frist von zwei Wochen einbringen.
Nicht fristgerechte Kündigung Besteht kein Anlass zur fristlosen Kündigung, so muss der Arbeitgeber die Kündigungsfristen einhalten. Geschieht dies nicht, so wird das Arbeitsverhältnis immer zum nicht fristgerechten Termin beendet.
Allerdings muss die Lohnzahlung bis zum eigentlich fristgerechten Zeitpunkt weiter fortgesetzt werden. Hierzu kann das Gericht entsprechende Auflagen erteilen. Auch Kündigungen aus sozialen Gründen wie zum Beispiel dem Alter, sind nicht zulässig und können angefochten werden.
Was sollte das Kündigungsschreiben enthalten? Im Schreiben sollten folgende Punkte enthalten sein:
- Aktuelles Datum und Ort
- Es sind auch der Name und richtige sowie vollständige Adresse des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers anzugeben. Wichtig: Kündigt der Arbeitnehmer gilt, dass das Schreiben an die Personalabteilung oder den direkten Vorgesetzten gerichtet sein muss.
- Ferner ist der Arbeitsvertrages welcher gekündigt wird anzugeben. Z.B. mit der Formulierung: "...hiermit kündige ich das mit Ihnen am XX.01.20XX geschlossene Arbeitsverhältnisses zum..."
- Zusätzlich ist der Kündigungstermin anzugeben.
- Das Schreiben sollte am besten eigenhändig und handschriftlich unterschrieben werden.
Tipp: Es besteht (nach §1163 Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und §39 Angestelltengesetz) ein Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis, auch Dienstzeugnis genannt, mit Angabe des Name der Arbeitnehmers, Dauer und Tätigkeiten innerhalb des Arbeitsverhältnisses. In diesem Zeugnis dürfen nach österreichischem Recht keine für den Arbeitnehmer nachteiligen Aussagen getroffen werden.
Es besteht jedoch anders als in Deutschland kein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (auch qualifiziertes Dienstzeugnis genannt). Daher empfiehlt es sich den Arbeitgeber freundlich um ein solches zu bitten.
Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer in Österreich Muster
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Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer in Österreich Muster:
Musterstadt, den 27.12.20XX | |
Maria Mustermann Mustergasse 2 12346 Musterstadt |
ARBEITGEBER XY Personalabteilung Frau/Herr X Musterstrasse 12 12345 Musterstadt |
Kündigung des Arbeitsvertrages zum XX.XX.20XXSehr geehrte/r Frau/Herr XY, hiermit kündige ich das mit Ihnen am XX.01.20XX geschlossene Arbeitsverhältnisses zum XX.XX.20XX. Sollte dies nicht zulässig ist, kündige ich hiermit hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt und lassen Sie mir mein Dienstzeugnis zukommen. Darüber hinaus würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir auch ein qualifiziertes Dienstzeugnis ausstellen würden. Mit freundlichen Grüßen M.Mustermann Mark Mustermann, Geschäftsführer |
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