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Ratenkredit-Kündigung
Bei Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist ist eine Kündigung meist problemlos möglich. In §489 BGB ist das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers festgelegt. Eine Kündigung des Kredits ist nicht gültig, wenn der geschuldete Betrag nicht binnen 2 Wochen nach der Kündigung beglichen wurde. Das Recht auf eine Kündigung kann auch vertraglich nicht verhindert werden (gilt nicht bei Darlehen an den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder ausländische Gebietskörperschaften).
Kündigung des Ratenkredites nach dem Widerrufsrecht Der Darlehensnehmer hat gemäß §355 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Für Hypothekenkredite, bei denen eine Grundschuld als Sicherheit genutzt wird und bei Überziehungskrediten gilt diese Widerrufsfrist nicht.
Wenn die Bank versäumt hat einen besonders gestaltete und gesondert zu unterschreibende Belehrung über das Widerrufsrecht unterschreiben zu lassen, dann kann der Vertrag auch später noch widerrufen werden, da die Widerrufsfrist erst zu laufen beginnt wenn der Kunde vollständig informiert wurde.
Wenn mit dem Ratenkredit ein Kaufvertrag, z.B. für den neuen Fernseher, verbunden ist so gilt das Widerrufsrecht auch zusätzlich für diesen.
Folgen einer Kündigung Bevor ein Kreditnehmer seinen Kredit kündigt, sollte er die anfallenden Kosten und Gebühren beachten und darauf basierend abwägen, ob eine Kündigung angebracht ist.
Denn die Bearbeitungsgebühr für den Kreditantrag muss die Bank nicht übernehmen. Auch eine angemessene Gebühr zu Kündigung des Kredits ist rechtmäßig.
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages berechnet die Bank im Regelfall eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.
Daher empfiehlt es sich zuerst die Kosten von der Bank ausrechnen zu lassen.
Kündigungsfrist bei Ratenkrediten Seit dem 11. Juni 2010 hat sich die Rechtslage eine Ratenkredit-Kündigung betreffend geändert. Daher muss bei einer Kündigung das Abschlussdatum beachtet werden. Der 11. Juni 2010 war der Stichtag für das Inkrafttreten einer neuen Verbraucherkreditrichtlinie der EU.
Ist das Abschlussdatum vor dem 11. Juni 2010, gilt das alte Recht. Laut diesem Recht ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gerechtfertigt und die Bank muss Teilrückzahlungen nicht annehmen. Der Kreditgeber darf keine Vorfälligkeitsentschädigung einfordern.
Verbesserte Kündigungsmöglichkeiten bei Ratenkrediten die am oder nach dem 11.Juni 2010 abgeschlossen wurden: Seit dem 11. Juni 2010 darf ein Kredit jederzeit teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden. Der Kreditgeber darf eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, wenn der Kredit frühzeitig zurückgezahlt wird. Die Entschädigung darf nicht höher als 1% bei einer Restlaufzeit über einem Jahr bzw. 0,5% bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr sein.
Kündigungsfrist wenn mit dem Ratenkredit ein Kaufvertrag verbunden ist Nicht selten wird zusammen mit dem Ratenkredit auch ein Kaufvertrag abgeschlossen. Der Kaufvertrag kann, es sei den die AGB des Anbieters sehen Anderes vor, nach Ablauf der Wierrufsfrist nurnoch gekündigt werden wenn die gelieferte Ware Mangelhaft ist und der Verkäufer auch nach einer schriftlichen Ermahnung nicht oder nicht ausreichend nachgebessert hat. Dabei ist dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu gewähren, welche gewöhnlicher Weise 14 Tage ab Kenntnisnahme beträgt, wobei in schwierigen Fällen die Frist auch länger bemessen wird.
Wann darf der Darlehnsgeber kündigen? Der Kreditgeber darf den Kredit nur kündigen, wenn mindestens 2 Raten nicht ordnungsgemäß bezahlt wurden, Ratenrückstände von mindestens 10 Prozent bei einer Laufzeit unter 3 Jahren oder 5% bei einer Laufzeit von über 3 Jahren des Nennbetrags vorhanden sind und nach der dritten Mahnung ein Kündigungsschreiben mit deren Folgen zugestellt wurde. Alle diese Faktoren müssen erfüllt sein, um eine Kündigung seitens des Kreditgebers zu rechtfertigen.
Der Darlehnsgeber, in der Regel eine Bank oder ein Geschäft, hat verschiedene Möglichkeiten außerordentlich zu kündigen
- bei einer deutlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Darlehnsnehmers
- falschen Angaben über die Vermögenslage
- wenn die Sicherheit die geleistet wurde sich wesentlich verschlechtert(z.B. Hypothek auf Grundstück)
- wenn der Kunde einer Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung der Sicherheiten nicht nachkommt.
Darüberhinaus sind auch Verletzungen der vertraglichen Pflichten wichtige Gründe so zum Beispiel:
- wenn mindestens 2 Raten nicht ordnungsgemäß bezahlt wurden, Ratenrückstände von mindestens 10 Prozent bei einer Laufzeit unter 3 Jahren oder 5% bei einer Laufzeit von über 3 Jahren des Nennbetrags vorhanden sind.
- bei verspäter Zahlung
- Wenn vom Kunden vereinbarte Sicherheiten nicht gestellt werden oder sich diese wesentlich verschlechtern
- die Sicherheiten nicht mehr unbedingt ausreichen um das Darlehn zurück zu zahlen
In den soeben genannten Fällen muss die Bank in der Regel zuerst eine angemessene Frist zur Abhilfe geben oder zumindest erfolglos schriftlich abgemahnt haben.
Was sollte das Kündigungsschreiben bei einem Ratenkredit beinhalten?
- Eigene Adresse und Anschrift und die vom ausstellenden Unternehmen.
- Nummer und genaue Bezeichnung des Ratenkredites
- Den Kündigungszeitpunkt oder notfalls die Formulierung: "hiermit kündige ich ordnungsgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
- Widerrufung der Einzugsermächtigung, welche man gegeben hat.
- Eigenhändige Unterschrift
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Kündigungsschreiben Muster herunterladen:
Kündigungsschreiben Ratenkredit Muster:
Musterstadt, den XX.XX.XXXX | |
Bank/Kredigeber Strasse + Nr. Plz + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 4 21001 Musterstadt |
Kündigung des Ratenkredites zum XX.XX.XXXXSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige den Ratenkredit mit der Kreditnummer/Kreditnehmer-Nummer XXXXXXX. Sollte dies nicht möglich sein sollte kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die noch fälligen Raten werde ich in einer Summe zurückzahlen. Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung nehme ich hiermit zum selbigen Zeitpunkt zurück. Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit. Ich möchte Sie bitten von telefonischen Rückwerbeversuchen Abstand zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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