Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

1.
Vertragstyp eingeben oder auswählen
2.
Informieren und Kündigungsschreiben schnell mit dem Generator erstellen

Telefonanschluss kündigen

 
Ein besseres Angebot, Umzug, bessere Angebote, es gibt viele Gründe, einen bestehenden Telefonanschluss kündigen zu wollen.

Sobald klar ist, dass der Anschluss in Kürze nicht mehr benötigt wird und man kündigen möchte, sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters herausgesucht werden. Dort müssen alle relevanten Informationen zur Kündigung aufgeführt sein: Gründe, Fristen, Art der Kündigung. Die AGB sind Bestandteil der Vertragsunterlagen, aber auch auf den Internetseiten der Anbieter hinterlegt. Oft befinden sich die AGB auch auf der Rückseite des Telefonvertrages.

Tipp: Genaue Infos zur Kündigung bei den verschiedenen Telefonanbietern finden sich auch oben über die Suchfunktion dieser Webseite.

Kündigungsfrist Die Kündigungsfristen für einen Telefonanschluss können sehr unterschiedlich sein. Sie liegen zwischen sechs Tagen und maximal drei Monaten.

Tipp: Durch das neue Telekommunikationsgesetz (TKG-neu) wurde das bisherige Vorgehen bei automatischer Verlängerungslaufzeit abgeschafft.

Nach der Erstlaufzeit läuft der Telefonvertrag auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden (siehe auch §56 TKG Absatz 3).

Wer seinen Anschluss regulär kündigt, muss in der Regel nur ein formloses Kündigungsschreiben aufsetzen. Es gibt aber auch eine Reihe von Gründen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Diese Gründe müssen meist nachgewiesen werden. Mehr dazu weiter unten

Außerordentliche bis fristlose Kündigung des Telefonanschlusses: Bei dem Vertragsabschluss für einen Telefonanschluss gibt es im Regelfall eine Vereinbarung über eine Mindestvertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist. Diese ist von Anbieter zu Anbieter abweichend.

Mit einer außerordentlichen Kündigung wird der Vertrag vorfristig, das heißt vor der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist, beendet werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss ein besonderer Grund vorliegen.

Welche Gründe berechtigen zur außerordentlichen Kündigung?

  • Kann bei einem Umzug außerordentlich gekündigt werden?

    Erfolgt ein Umzug und die vertraglichen Leistungen des Telefonanschlusses können auch an dem neuen Wohnort gewährleistet werden, bleibt der Vertrag unverändert bestehen. In diesem Zusammenhang sollte der Anbieter des Telefonanschlusses rechtzeitig kontaktiert werden, um zu prüfen, ob die Leistung ermöglicht werden kann.

    Insofern die vertraglich fixierte Leistung nicht an dem neuen Wohnort erbracht werden kann, besteht ein Sonderkündigungsrecht.

    Die Frist beträgt dabei, auf Grund von §60 TKG-neu, einen Monate zum Ende eines Kalendermonats, wobei nach aktueller Rechtsprechung diese Frist von drei Monaten in der Regel erst zu dem tatsächlichem Umzugstag beginnt. Diese Regelungen greifen analog zum einem Umzug im Inland bei einem Umzug in ein anderes Land.

    Hinweis: Es ist zu erwarten, dass der Anbieter als Nachweis eine Kopie der Meldebescheinigung des neuen Wohnortes bzw. der Abmeldung fordert.
  • Insofern die vertraglich fixierten Leistungen nicht erbracht werden, kann eine außerordentliche Kündigung realisiert werden. Davor muss der Anbieter jedoch zuerst erfolglos schriftlich ermahnt werden und die Nachbesserungsfrist verstreichen.

    Eine solche vorige Ermahnung ist entbehrlich wenn der Betreiber schriftlich mitgeteilt hat, das er die Leistungen nicht erbringen wird.

    »Mehr zur Mahnung bei Servicemängeln und zu einem Musterschreiben
  • Im Falle einer Preiserhöhung oder Leistungsverschlechterung (kann in der Regel außerordentlich, zum Änderungstermin, gekündigt werden.

    Üblicherweise wird der Kunde mindestens einen Monat vorher über die anstehenden Änderungen informiert.

    Durch §57 TKG hat der Kunde dann 3 Monate das Recht außerordentlich zu kündigen und zwar frühstens zum Änderungstermin.

    Ausnahme: Falls die Erhöhung bereits im Voraus im Vertrag vereinbart wurde kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
  • Bei AGB-Änderungen sollte diesen umgehend schriftlich widersprochen werden, denn dann gelten die alten Bedingungen für den Kunden weiterhin. Es kann dann jedoch sein, dass der Betreiber von sich aus kündigt.

    Bei ein einigen Anbietern ist in den AGBs auch vereinbart, dass in einem solchen Fall der Kunde außerordentlich kündigen kann.
  • Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn die Freischaltung des Telefonanschlusses nicht wie vertraglich vereinbart durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang ist eine Fristsetzung von drei Wochen gegenüber dem Anbieter nötig. Erfolgt in diesem Zeitraum keine Behebung, kann fristlos gekündigt werden.

    »Mehr zur Mahnung bei Servicemängeln und zu einem Musterschreiben
  • Ein weiterer Grund ist eine fehlerhafte Rechnungslegung. Wenn diese auch nach Fristsetzung von drei Wochen nicht korrigiert wird, ist ebenfalls eine außerordentliche Kündigung möglich.

    »Mehr zur Mahnung bei Servicemängeln und zu einem Musterschreiben
  • Weiterhin möglich ist die außerordentliche Kündigung, wenn trotz Fristsetzung zur Behebung dauerhaft Störungen bei dem Telefonanschluss auftreten.

    »Mehr zur Mahnung bei Servicemängeln und zu einem Musterschreiben
  • Eine außerordentliche Kündigung ohne Fristsetzung ist realisierbar, wenn der Anschlussinhaber bzw. die Anschlussinhaberin verstirbt. Als Nachweis ist in diesem Fall eine Kopie des Erbschein beizufügen. Bei einigen Anbietern reicht auch eine Kopie der Sterbeurkunde.

    Um Komplikationen zu vermeiden sollte die Kündigung baldigst erfolgen.

    »Kündigung im Todesfall: Welche Verträge laufen weiter? Und was muss unternommen werden?

  • Ebenso ohne Fristsetzung kann eine außerordentliche Kündigung vollzogen werden, wenn der Anschluss technisch nicht ermöglicht werden kann. Dies muss dem Kunde aber vom Betreiber schriftlich bestätigt worden sein.

Hinweis: Bei einer solchen vorzeitigen Beendigung des Telefonanschlusses ist im Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund zu nennen.

Inhalt und Versand des Schreibens: Zum kündigen des Telefonanschlusses reicht ein formloses Kündigungsschreiben, das mindestens folgende Angaben enthält:

  • Name und Anschrift des Kunden
  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Kundennummer und Telefonnummer, damit der Anbieter die Kündigung zuordnen kann.
  • Bei einer fristlosen Kündigung sollte noch der Grund der Kündigung angegeben werden. Also z.B. "Wegen ihrer Preiserhöhung vom XX.XX.XXXX" oder "Wegen meines Umzuges nach..."
  • Den Zeitpunkt, zu dem gekündigt wird. Oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Termin“.

    Achtung: Wird fristlos gekündigt, sollte unbedingt hilfsweise den nächstmöglichen Termin der regulären Kündigung angeben sein.

    Erklärt ein Richter später die fristlose Kündigung für unwirksam, zahlt der Kunde sonst für den kompletten Zeitraum bis zum Urteil die Gebühren des Telefonanschlusses nach.
  • Handschriftliche und eigenhändige Unterschrift.

Bei einer Kündigung per Fax ist der Sendebericht als Nachweis aufzubewahren.

Eine Kündigung per Email sollte nur sehr frühzeitig erfolgen, da in diesen Fällen der Zugang, des Kündigungsschreibens für den Telefonanschluss, nicht belegt werden kann zum Beispiel dann, wenn der Anbieter einem die Kündigung nicht schriftlich bestätigt. Dann muss erneut auf einem sicheren Wege gekündigt werden.

Daher empfiehlz es sich das Kündigungsschreiben per Einschreiben-Rückschein zu verschicken.

Außerordentliche Kündigung

Kündigen und Rufnummer mitnehmen Wenn die bisherige Telefonnummer zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden soll, so muss ein sogenannter Portierungsauftrag gestellt werden (siehe auch §46 TKG, Telekommunikationsgesetz).

Es ist daher wichtig sich bei einer Rufnummernmitnahme möglichst noch vor der Kündigung des alten Vertrages einen neuen Anbieter zu suchen.

Wird der Portierungsantrag zu spät gestellt so kann es vorkommen, dass die alte Rufnummer möglicherweise bereits wieder vergeben ist.

»Mehr zur Rufnummernmitnahme bei einer Kündigung



Kündigung Telefonanschluss Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Telefonanschlusses, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Telefonanschluss Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Name des Telefonanbieters
Strasse und Nr.
Plz. und Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meines Telefonanschlusses VERTRAGSNAME


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Telefonanschluss VERTRAGSNAME fristwahrend zum XX.XX.20XX.


(Oder: Auf Grund der wesentlichen Preiserhöhung zum XX.XX.20XX kündige ich den Telefonanschluss VERTRAGNAME zum Änderungszeitpunkt.

Oder falls zutreffend: Wie schon am XX.XX.20XX schriftlich mitgeteilt bestehen folgende Mängel, hier die Probleme genau beschreiben, und ich kann die vereinbarten Leistungen daher nur teilweise / gar nicht nutzen.

Leider besteht das Problem auch nach der Ihnen gesetzten Frist zur Nachbesserung daher kündige ich hiermit, mein VERTRAGNAME Telefonanschluss, fristlos. )

Hilfsweise kündige ich den Telefonanschluss zum nächstmöglichen Termin.

Die Vertragsnummer lautet: T123456

(Optional: Im gleichen Zuge beauftrage ich hiermit eine Portierung der Rufnummer zu meinem neuem neuen Anbieter NEUERANBIETER. )

(Optional: Ferner fordere ich Sie hiermit auf, zum selbigen Termin, alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß DSGVO, vollständig zu löschen und mir die erfolgte Löschung schriftlich zu bestätigen.)

Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
Kündigungserinnerung per Email bekommen.
Email :

Datum :

Nachricht die Du bekommen möchtest :
Mit Klick bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen(kostenlos) gelesen und verstanden zu haben.

Suchen

Diese Website durchsuchen:

Neueste Kommentare