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Wertgarantie kündigen
Möchte man nicht mehr in diese Versicherung einzahlen, kann der Vertrag natürlich gekündigt werden. Dabei ist einiges zu beachten.
Zuerst sollte man in im Vertrag von Wertgarantie nachsehen, ob eine Mindestlaufzeit vereinbart ist. Das kann ein halbes Jahr oder auch mehr sein. Bei Handys kann die Mindestlaufzeit auch 24 Monate betragen. Es gibt gemäß den AGB ein Kündigungsrecht nach $6 (5): Kündigung nach Erhöhung der Prämie, nach §96 VersVG: Kündigung nach Versicherungsfall, oder auch §7 (6): Kündigungsrecht nach Veräußerung der Ware. Wenn in einem dieser Fälle gekündigt werden soll, muss das Kündigungsschreiben für die Wertgarantie innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss des Schadenfalls bei Wertgarantie vorliegen. Bei einer Prämienerhöhung kann frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung gekündigt werden. Am besten erklärt man eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Außerdem sind bestimmte Fristen zu wahren. Die Frist kann einen Monat bis 3 Monate betragen. Das richtet sich nach dem individuellen Vertragsabschluss. So ist es zum Beispiel möglich, mit einer Frist von einem Monat einen unbefristeten Vertrag zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist aber das Bestehen des Vertrages seit 12 Monaten. Dabei ist das rechtzeitige Absenden der Kündigung unumgänglich, da sich sonst der Vertrag automatisch verlängert. Mitunter muss man dann wieder fast ein Jahr warten, um erneut die Wertgarantie kündigen zu können.
Wichtige Punkte bei einem Kündigunsschreiben für Wertgarantie Das Kündigungsschreiben bedarf eines Mindestinhaltes. Auf alle Fälle sind die Versicherungsnummer bzw. die Vertragsnummer anzugeben. Wichtig sind natürlich der Absender und die Anschrift von Wertgarantie. Das genaue Datum der Beendigung ist ebenso wichtig. Man kann aber auch schreiben "die Kündigung zum nächstmöglichen Termin". Außerdem sollte man um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten. Dazu kann man durchaus eine Frist, z.B. 14 Tage setzen. Die persönliche Unterschrift und das Datum des Schreibens dürfen natürlich auch nicht fehlen.
Natürlich kann auch über den Händler die Wertgarantie gekündigt werden. In diesem Fall geht man mit dem Kündigungsschreiben zum Händler und bittet ihn um Übermittlung. In der Regel wird die Übermittlung per Fax oder Mail erfolgen. Wichtig ist hier ein Nachweis der Absendung, zum Beispiel in Form eines Faxprotokolles. Wichtig ist der Beweis des Absendens der Kündigung immer. Falls man das Kündigungsschreiben per Post verschickt, dann immer per Einschreiben. Der Beleg, den man erhält, sollte man bis zum Eintreffen der Kündigungsbestätigung unbedingt aufbewahren.
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