Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Wie für meine Tochter oder meinen Sohn als Eltern kündigen?

 
Viele Eltern meinen es gut mit ihren Kindern und möchten diese natürlich so früh wie möglich versichern oder in bestimmten Vereinen anmelden.

Bei Fussballvereinen, Schwimmvereinen oder anderen Sportvereinen darf dies im Namen des Kindes durchaus geschehen, da die Kinder in den meisten Fällen beim Eintritt in einen Verein noch nicht geschäftsfähig sind.

Handelt es sich aber um ein Vertrag der durch das Kind selber abgeschlossen wurde sollte zuerst die Geschäftsfähig des Kindes, nachdem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), geprüft werden.

Geschäftsfähigkeit von minderjährigen Kindern Bei der Geschäftsfähigkeit von Kindern gibt es folgende Unterschiede: Bis zu einem Alter von unter 7 Jahren gelten diese als gänzlich geschäftsunfähig (§104 BGB). Lediglich Taschengeldgeschäfte (sogenannte „Taschengeldparagraph", §110 BGB), also kleinere Anschaffungen des täglichen Lebens, dürfen diese in einem Alter von bis zu 7 Jahren vornehmen. Dazu gehören unter anderem der Kauf von Süßigkeiten, Kinokarten, Fahrkarten oder auch der Beitritt zu einem Schülerverein.

Kinder im Alter von 7 bis zu 14 Jahren dagegen, unmündige Minderjährige, gelten als beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB). Diese dürfen bereits höhere Taschengeldgeschäfte abschließen. Diese Taschengeldgeschäfte dürfen das Kind jedoch nicht verpflichten. Dazu gehören der Kauf von nicht alltäglichen Anschaffungen. Ist dies doch der Fall, so sind diese Geschäfte schwebend unwirksam und bedürfen die nachträgliche Zustimmung des Sorgeberechtigten.

Jugendliche in einem Alter von 14 bis 18 Jahren gelten als mündige Minderjährige. Diese sind jedoch immer noch beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB). So dürfen sie schon kleinere Arbeiten ausführen und über diesen Lohn oder über das erhaltene Taschengeld frei verfügen. Ebenso dürfen sich Jugendliche von 14 bis 18 Jahren bei Käufen auch verpflichten sofern diese Verpflichtung die Befriedigung der Lebensbedürfnisse nicht gefährdet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Abo, ohne Einwilligung der Eltern, möglich ist. Denn der gesamt Betrag muss nach dem BGB

Ab dem 18. Lebensjahr ist das Kind dann voll geschäftsfähig, sowie nicht mehr minderjährig, und darf eigenständig auch Verträge abschließen.

Wenn das Kind 18 Jahre geworden ist Sobald das Kind 18 Jahre geworden ist kann es langfristige Verträge alleine abschließen und auch kündigen.

Für zuvor durch die Erziehungsberechtigten abgeschlossene Verträge gilt dann, dass diese dennoch für das Volljährige Kind gelten, da die Erziehungsberechtigten im Name des Kindes gehandelt haben.

Wichtig: In Folge dessen muss dann das Kind diese Verträge kündigen.

Bei einigen Vereinen und Anbieter endet der Vertrag auch automatisch bei Volljährigkeit und es muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Was bedeutet das in Bezug auf Abos und andere Verträge mit Zahlungsverpflichtungen? Wenn das Kind noch keine 18 Jahre alt war als das Abo abgeschlossen wurde und die Eltern noch nicht zugestimmt haben ist der Vertrag nicht gültig und kann von den Eltern jederzeit abgelehnt werden. Besonders wenn das Kind schon 14 Jahre oder älter ist sollte

Was wenn das Kind gar nicht wusste das es ein Abo abschließt, sondern in eine sogenannte Abofalle geraten ist?
» Eine Abofalle kündigen

Wer muss unterschreiben? Generell müssen bei längerfristigen oder teuren Verträgen, bei minderjährigen Kindern, die Erziehungsberechtigten (im Regelfall die Eltern) unterschreiben.

Dies gilt sowohl bei Vertragsabschluss als auch bei einer Kündigung.

Je nach Bedeutung des Vertrages ist es dabei erforderlich das beide Eltern unterschreiben.

Da diese Einstufung nicht immer einfach ist ist es sinnvoll wenn, sowohl bei Vertragsabschlüssen als auch bei Kündigungen, beide Erziehungsberechtigte unterschreiben.

Was wenn das Kind das Alter falsch angegeben hat? Es zählt nur das tatsächliche Alter und die falsch Angabe, durch das Kind, ist auch nur ein Bagatelldelikt der nicht verfolgt wird.

Was wenn der Anbieter Schadensersatz wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht fordert? Ein Erfolg vor Gericht ist immer dann denkbar wenn das Kind ein Wiederholungstäter ist, also mindestens schon einmal vorher ohne das wissen der Eltern einen Vertrag abgeschlossen hat.

Es gilt nur wenn ein begründeter Verdacht steht das, dass Kind sich falsch verhält müssen die Eltern verstärkt kontrollieren. Neben Verboten sind auch Überwachungs- und Blockprogrammen ein probates Mittel. Wurden diese eingesetzt und dem Kind gelingt es dennoch, so entscheidet das Gericht möglicherweise, dass die Eltern trotzdem nicht haftbar sind.

Versicherungsverträge für Minderjährige Viele Eltern schließen zudem kapitalbildende Versicherungen auf den Namen ihrer Kinder ab, um eine Vorsorge für diese zu treffen. Hier ist jedoch zu beachten, das Eltern, welche ihre Kinder unter sieben Jahren versichern möchten, hierfür die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes nötig ist - ab einer Versicherungssumme von 8000 Euro.

Dies geht aus dem §150 Abs.2 des Versicherungsgesetzes hervor. Dieser besagt, das für eine Versicherungssumme über 8000 Euro der Versicherte vor Vertragsabschluss seine schriftliche Einwilligung erteilen muss. Im Fall eines unter 7 Jahre alten Kindes somit das Vormundschaftsgericht.

Vertrag für das Kind kündigen Verträge, im Namen ihres Kindes, können die Sorgeberechtigten auch kündigen wenn Sie zuvor die Einwilligung erteilt haben. Das Kündigungsschreiben sollte in jedem Fall enthalten:
  • Den Absender und den vollständigen Name, sowie die vollständige Adresse des Empfängers.
  • Vertrags- oder Mitgliedsnummer wenn vorhanden.
  • Das aktuelle Datum.
  • Betreff: "Kündigung der Mitgliedschaft meines Sohnes/Tochter - Name des Kindes
    bzw. wenn der Vertrag vom Kind, ohne Einwilligung der Eltern, abgeschlossen wurde, und wegen dem Alter des Kindes, nicht zulässig ist:
    "Widerspruch gegen das Abo / den Vertrag XY"
  • Der Zeitpunkt zu dem gekündigt wird oder "Hiermit kündige ich die Mitgliedschaft meines Sohnes/Tochter NAME in Ihrem Verein zum schnellstmöglichen Termin”
    bzw. wenn es sich um einen Widerspruch handelt, da der Vertrag ungültig ist:
    „Hiermit widerspreche ich, Vorname Name, als Sorgeberechtigte(r) ausdrücklich dem Vertrag, VERTRAGSNAME, welchen Sie mit meiner Tochter / meinem Sohn abschließen wollten. Mein Kind ist zur Zeit erst X Jahre alt."
  • Eigenhändige Unterschrift, sicherheitshalber beider Erziehungsberechtigter.

Um beim Versand auf Nummer sicher zu gehen kann das Kündigungsschreiben per Einschreiben-Rückschein verschickt werden.

Kündigung als Eltern für das Kind Muster


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Kündigungsschreiben als Elternteil für das Kind Muster:
Musterstadt, den 28.07.20XX
Firma
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Widerspruch gegen das Abo / den Vertrag XY


Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit widerspreche ich, Vorname Name, als Sorgeberechtigte(r) ausdrücklich dem Vertrag, VERTRAGSNAME, welchen Sie mit meiner Tochter / meinem Sohn VORNAME NAME, abschließen wollten.

Mein Kind ist zur Zeit erst X Jahre alt und kann daher nicht eigenständig einen solchen Vertrag abschließen. Die Nummer des von Ihnen genannten Vertrages lautet: EK12345.

Ich möchte Sie bitten mir baldigst eine schriftliche Bestätigung dieses Schreibens zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann Max Mustermann
Maria Mustermann Max Mustermann, Erziehungsberechtigte

 
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