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Azubi kündigen
Die Voraussetzung einer Regelkündigung wenn der Azubi beispielsweise permanent zu spät kommt und deshalb für das Unternehmen nicht mehr tragbar ist, ist eine vorherige Abmahnung. Diese muss im Detail, Datum, Ort, Vergehen und am besten noch Zeugen oder Beweismittel (Karte der Stechuhr) beinhalten, damit sie auch rechtswirksam ist und nicht später beanstandet werden kann. Wenn eine Abmahnung notwendig gewesen ist um die spätere Kündigung daraufhin auszusprechen muss diese in Form und Schrift korrekt sein. Ansonsten kann es passieren, dass die darauf folgende Kündigung unwirksam ist.
Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist muss dieser vor der Kündigung des Auszubildenden angehört. Bei Betrieben ohne Betriebrat wird der Azubi angehört.
Die Kündigungsfristen sind gemäß der Begründung aus dem Kündigungsschutzgesetz in Verbindung mit dem BGB § 623 in Schriftform und ggf. unter Einhaltung der Kündigungsfristen nach § 621, § 622, wenn die Kündigung außerhalb der Probezeit vorzunehmen.
Innerhalb der Probezeit ist eine Begründung nicht notwendig. Wenn das Arbeitsverhältnis allerdings darüber hinaus bestanden hat, muss auf eine etwaige Abmahnung und der Grund für die Kündigung hingewiesen werden.
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Kündigungsschreiben Muster herunterladen:
Kündigungsschreiben um den Azubi zu kündigen Muster:
Musterstadt, den XX.XX.XXXX | |
Maria Musterfrau Mustergasse 23 23456 Musterdorf |
Musterfirma GmbH Musterstrasse 13 12345 Musterstadt |
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses zum XX.XX.XXXXSehr geehrte Frau Maria Musterfrau, Hiermit kündigen wir (Unternehmensname) mit Wirkung zum …. (oder sofort/innerhalb der Probezeit zum …) das Ausbildungsverhältnis. Sie haben sich am XX.XX.XXXX geweigert die geforderte Leistung zu erbringen. Auch nach der Abmahnung vom XX.XX.XXXX (Kopie anbei) wurde die Leistung wiederholt (XX.XX.XXXX) verweigert. Das Gehalt wird bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie gewohnt ausgezahlt, eventuelle Urlaubsansprüche werden nicht in Geld umgewandelt, das Arbeitsmaterial hat der Auszubildende beim Verlassen des Unternehmens unverzüglich abzugeben. Es ist zur Vermeidung ,der Minderung von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld, notwendig das Sie sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden und dieser den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses mitteilen. Der Betriebsrat wurde ordnungsgemäß angehört, seine Stellungnahme findet sich in Kopie anbei. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann Max Mustermann, Geschäftsführer oder in Personalangelegenheiten Bevollmächtigter |
Die Kündigung muss entweder persönlich abgegeben und gegengezeichnet werden, nachdem der Azubi sie gelesen hat oder sie muss per Einschreiben und Rückschein erfolgen. Bei Minderjährigen sind die Eltern direkt mit einzubeziehen.
Die Rechtsgrundlagen sind im Berufsbildungsgesetz verankert. Darunter sind in BBiG §§ 10 – 26 die Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern sowie Beginn und Beendigung des Ausbildungsvertrages aufgezeigt.
Kündigungsgründe sind:
- Diebstahl
- Unentschuldigtes Fehlen
- Werksspionage
- Verstoß gegen die Schweigepflicht
- Körperverletzung / Gewalt gegen Dritte
- Leistungsverweigerung
Bei allen Gründen, bis auf Leistungsverweigerung und unentschuldigtes Fehlen muss keine Abmahnung, vor dem Kündigungsschreiben, erfolgen. Je nach Schwere des Verstoßes oder der Tat, wird eine Abmahnung empfohlen, um eventuell bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung erklären zu können, dass die Kündigung wirklich notwendig war.
Der Azubi kann kündigen, wenn der Ausbilder kein Gehalt zahlt und seinen Ausbildungspflichten nicht nachkommt. Oder wenn er sich beruflich neu orientieren möchte. Mehr dazu auch im Artikel Ausbildungsvertrag kündigen
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