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Bahncard 25 kündigen
In Nr. 600 C des Tarifverzeichnisses Personalverkehr vom 11. Dezember 2011 unter Punkt 2.5.1 der Deutschen Bahn ist die Geltungsdauer der Bahncard geregelt. Dort ist vorgesehen, dass die Bahncard 25 unter Einhaltung einer 6-wöchigen Kündigungsfrist vor Ablauf des Abonnements schriftlich gekündigt werden muss.
Wird diese Kündigungsfrist versäumt, so verlängert sich das Abo jeweils um ein weiteres Jahr. 4 Wochen vor Ablauf der alten Bahncard verschickt die Bahn eine neue Bahncard. Wer also die Bahncard 25 nicht mehr benötigt, für den ist es wichtig, frühzeitig eine Kündigung zu schreiben und an die Deutsche Bahn zu senden.
Das Kündigungsschreiben für die BahnCard 25 kann formlos unter Angabe sämtlicher Vertragsdaten, wie
- Name und Anschrift
- 16-stellige Bahncard-Nummer
- Kundennummer
- Kündigungstermin oder hilfsweise die Formulierung „hiermit kündige ich zum nächstmöglcihen Zeitpunkt."
gesandt werden. Wichtig: vergessen Sie auf keinen Fall das Kündigungsschreiben handschriftlich und eigenhändig zu unterschreiben, denn ohne eine Untershcrift ist das unwirksam.
Die Postanschrift der Deutschen Bahn lautet:
BahnCardService
60643 Frankfurt am Main.
Der Versand des Kündigungsschreibens sollte per Einschreiben/Rückschein erfolgen, um die fristgerechte Absendung gegenüber der Bahn nachweisen zu können.
Eine weitere Möglichkeit, sofern noch lange Zeit bis zur Kündigung ist, wäre der Versand per Telefax, und zwar unter der Fax-Nr.
0180512 1998.
Auch hier bitte unbedingt den Faxbericht zum Beweis der fristgerechten Absendung aufbewahren. Die Form der Kündigung per Fax sollte nur gewählt werden , wenn genug Zeit ist zusätzlich notfalls ein Kündigungsschreiben per Post zu versenden, sofern die der BahnCardService nicht reagiert. Egal, für welche Versandart des Kündigungsschreibens man sich entscheidet, es sollte auf jeden Fall eine Kündigungsbestätigung angefordert werden.
Fristlose außerordentliche Kündigung der BahnCard 25 Unter Punkt 2.5.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Bahncards vom 11.2.2011 bietet die Bahn die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, und zwar wenn sich während der Nutzungsdauer die Vertragsbedingungen ändern, zum Beispiel die Preise erhöht werden.
Die Bahn verschickt in aller Regel an ihre Kunden ein Schreiben und weist auf die anstehenden Änderungen hin. Wer mit den veränderten Bedingungen nicht einverstanden ist, kann die Bahncard innerhalb einer Frist von 4 Wochen außerordentlich kündigen. Das Abo ist dann mit Ablauf der Gültigkeit beendet. Wird allerdings von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht, so verschickt die Deutsche Bahn eine neue Bahncard mit den veränderten Bedingungen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht dann nicht mehr.
»Einfach mit dem Kündigungsgenerator für die BahnCard25 ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben Muster herunterladen:
Kündigungsschreiben BahnCard 25 Vorlage
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
BahnCardService 60643 Frankfurt am Main. |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung meiner BahnCard 25 zum 21.12.20XXSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine BahnCard 25 mit der Vertragsnummer A2345678, fristwahrend zum 21.12.20XX. (Wegen der außerplanmäßigen Gebührenerhöhung, vom XX.XX.XXXX, kündige ich hiermit fristlos zum XX.XX.XXXX) Sollte dies nicht möglich sein kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichem Zeitpunkt. Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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