Eine Beleidigung seitens des Arbeitnehmers kann zu dessen Kündigung führen. Grundsätzlich ist in einem solchen Fall, je nach Schwere, eine außerordentliche bis hin zu einer fristlosen verhaltensbedingte KündigungKündigung möglich. Auch kann durch wiederholte Beleidigungen eine ordentliche Kündigung begründet werden.
Bei der verhaltensbedingten Kündigung handelt es sich nach §1, Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes, um einen im Verhalten des Arbeitnehmers liegenden Kündigungsgrund. Wenn ein unerwünschtes Verhalten an den Tag gelegt wurde, ist weiterhin die Zukunftsprognose zu beachten.
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