Capital ist eins der führenden Wirtschaftsmagazine im deutschsprachigen Raum und kann unter Anderem im Probe- und als Jahresabo bezogen werden.
Ist der Gegenstand eines Vertrages die regelmäßige Lieferung von Zeitschriften, handelt es sich gemäß § 510 Abs.1 Nr.2 um Ratenlieferungsverträge.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann ein Abonnement der Capital wieder gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.
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