des Darlehensgebers zur Beendigung des Vertrages und erfolgt schriftlich in Form eines Kündigungsschreibens. Die rechtlichen Vorgaben sind abhängig von der Art des Kreditvertrages und der kündigenden Seite.
Zunächst ist es erst einmal erforderlich, zu klären, um welche Art von Darlehen es sich handelt. Man unterscheidet zwischen folgenden Darlehen:
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