In Deutschland haben Bundesbürger das Recht aus der Kirche zu treten. Die Reglungen dazu variieren je nach Bundesland. In Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen und in Sachsen sowie Sachsen-Anhalt ist das Standesamt für den Antrag auf den Austritt der Kirche zuständig.
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 40 Wochen
vor 4 Jahre 51 Wochen
vor 5 Jahre 15 Wochen
vor 5 Jahre 21 Wochen
vor 5 Jahre 22 Wochen
vor 5 Jahre 23 Wochen
vor 6 Jahre 39 Wochen
vor 6 Jahre 41 Wochen
vor 6 Jahre 51 Wochen
vor 7 Jahre 5 Wochen