Das wesentliche Merkmal eines Leistungsvertrages ist, dass einer der Vertragspartner nach seiner Leistung bezahlt wird und sich auch zur Erbringung der Leistung verpflichtet.
Im Gegensatz zu einem Stundenlohnvertrag wird dabei nicht nach geleisteten Stunden bezahlt, sondern nach vorher vereinbarten Leistungen und es reicht im Regelfall nicht, wenn der Vertragspartner sich bemüht hat die Leistungen zu erbringen.
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