Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden, welche durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden, ab. Sie unterliegt wie alle anderen Versicherungen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Als Elementarschäden werden Schäden, welche durch Naturgewalten wie Hochwasser, Regen, Schnee und Sturm verursacht werden.
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 34 Wochen
vor 4 Jahre 45 Wochen
vor 5 Jahre 9 Wochen
vor 5 Jahre 15 Wochen
vor 5 Jahre 16 Wochen
vor 5 Jahre 17 Wochen
vor 6 Jahre 33 Wochen
vor 6 Jahre 35 Wochen
vor 6 Jahre 45 Wochen
vor 6 Jahre 51 Wochen