Der Geschäftsführer ist Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft (AG) kann nicht beliebig gekündigt werden. Das liegt zum einen daran, dass der Geschäftsführer mit der AG mehrere Rechtsverhältnisse hat.
Zum Einen wurde er durch die sogenannte Berufung als Organwalter bestellt. Zum Anderen wurde mit ihm für seine Tätigkeit ein Anstellungsverhältnis abgeschlossen. Das Angestelltenverhältnis regel dabei unter Anderem die Vergütung und Kündigungsmöglichkeiten.
Beide Rechtsverhältnisse müssen in den meisten Fällen separat beendet werden. In einigen Fällen ist auch das Arbeitsverhältnis durch eine wirksame Kopplungsvereinbarung an die Stellung als Geschäftsführer gebunden.
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