Wie und wann spricht man eine fristgerechte Kündigung aus?
I. Form der Kündigung
Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses (z.B. Abos) oder eines anderen Vertrages sollte am besten immer durch ein Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Hierdurch lässt sich im Ernstfall auch der Zugang der Kündigung nachweisen.
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