Nicht jede durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist gerechtfertigt oder entbehrt den gesetzlichen vorgeschriebenen Regelungen zur Wirksamkeit.
Die Wirksamkeit der unterschiedlichen Standpunkte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die zu einer Kündigung führen, können nur durch ein Arbeitsgericht objektiv entsprechend den gesetzlichen Regelungen geprüft werden.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. mehr erfahren
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 46 Wochen
vor 5 Jahre 5 Wochen
vor 5 Jahre 21 Wochen
vor 5 Jahre 27 Wochen
vor 5 Jahre 28 Wochen
vor 5 Jahre 29 Wochen
vor 6 Jahre 45 Wochen
vor 6 Jahre 47 Wochen
vor 7 Jahre 5 Wochen
vor 7 Jahre 11 Wochen