Zum Kündigungsschreiben
Schließt man einen Vertrag mit einem Makler, weil ein Immobilienobjekt zu verkaufen ist, muss sorgfältig geprüft werden,
welche AGBs damit verknüpft sind. Zum Beispiel könnte er sich das Recht nehmen, seine Tätigkeit für einen zeitlich begrenzten
Rahmen zu definieren. Beispielsweise für 24 Monate.
Dann kann nur ein klares Vertragsverletzungsprinzip, das die Interessenvertretung fortgeführt unmöglich macht,
in beiderseitigem Einvernehmen
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