Anspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nur,
wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben eine solche Abfindung anbietet.
Der §1a des Kündigungsschutzgesetzes ermöglicht es, im Fall einer betriebsbedingten Kündigung bereits im
Kündigungsschreiben eine Abfindung anzubieten, falls der gekündigte Arbeitnehmer als Gegenleistung auf eine Kündigungsschutzklage
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 26 Wochen
vor 4 Jahre 37 Wochen
vor 5 Jahre 1 Woche
vor 5 Jahre 6 Wochen
vor 5 Jahre 8 Wochen
vor 5 Jahre 9 Wochen
vor 6 Jahre 25 Wochen
vor 6 Jahre 27 Wochen
vor 6 Jahre 37 Wochen
vor 6 Jahre 43 Wochen