Grundsätzlich kann gemäß § 651 Abs.1 BGB zu jedem Zeitpunkt vom Reisevertrag zurückgetreten werden. Für den Falls, dass kein besonderer Grund für einen Rücktritt von der Reise, vorliegt kann der Reiseveranstalter jedoch in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine angemessene pauschale Gebühr festlegen.
In Folgenden Fällen haben sowohl der Reisende als auch der Veranstalter das Recht den Vertrag zu kündigen ohne das eine pauschale Gebühr zu zahlen ist:
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