ei einer Verkehrshaftungsversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung im gewerblichen Güterkraftverkehr (siehe auch § 7a GüKG). In Deutschland ist jeder Frachtführer im Straßengüterverkehr verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Konkret betrifft dies alle sogenannten Frachtführer, welche eine geschäftsmäßige beziehungsweise entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen realisieren. Die gesetzliche Grundlage für die Verpflichtung bildet das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Im Folgenden wird genauer erklärt wann und wie eine die Verkehrshaftungsversicherung wieder gekündigt werden kann und welche Sonderkündigungsrechte es gibt.
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 37 Wochen
vor 4 Jahre 48 Wochen
vor 5 Jahre 12 Wochen
vor 5 Jahre 17 Wochen
vor 5 Jahre 19 Wochen
vor 5 Jahre 20 Wochen
vor 6 Jahre 36 Wochen
vor 6 Jahre 38 Wochen
vor 6 Jahre 48 Wochen
vor 7 Jahre 2 Wochen