Glasversicherungen werden oft als Ergänzung zur Hausratversicherung oder zusammen mit der Gebäudeversicherung abgeschlossen.
Hausratversicherung und Glasversicherung sind jedoch immer zwei rechtlich eigenständige Verträge. Daraus folgt, dass die Kündigung der Hausratversicherung nicht zwangsläufig auch die Kündigung der Glasversicherung beinhaltet.
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