Wer eine private Kunstversicherung abschließt, versichert damit Kunstgegenstände, die sich in seinem persönlichen Eigentum befinden. Die Kunstgegenstände werden gegen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen versichert.
Als Gefahren versichert sind meist auch einfacher Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfache Beschädigung, Terrorismusschäden, Transportmittelunfälle, Blitzschlag, Brand oder Explosion, Leitungswasser, grobe Fahrlässigkeit oder die Wertminderung als Folge einer versicherten Gefahr.
Die privaten Kunstversicherungen, wie zum Beispiel die Allianz, Ergo, Hiscox oder R+V, haben unterschiedliche Tarife und Vertragsabschlüsse in ihrem Portfolio. Dazu kann auch eine sogenannte Allgefahrensicherung gehören, mit welcher Verlust und Beschädigung von Kunstgegenständen jeglicher Art, im In- und Ausland, versichert ist.
Bei manchen Kunstversicherungen ist auch das Risiko von einem fehlerhaften oder einem fehlenden Rechtstitel mitversichert. Dabei geht es oft um ungeklärte Eigentumsverhältnisse und die Historie eines Kunstwerkes.
Ein Versicherungsnehmer, der seine private Kunstversicherung kündigen möchte, sollte dabei einiges beachten auf das im Folgenden genauer eingegangen wird.
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