Bei einem dualem Studium wird ein Ausbildungsvertrag mit einem Studium kombiniert. In der Regel ist der Ausbildungsvertrag dabei über bestimmte Klauseln mit dem Studium verbunden und eine Abbruch des Studiums, oder ein Ausschluss vom Studium, hat auch Auswirkungen auf das Ausbildungsverhältnis.
Daher muss der Auszubildende oftmals sowohl das Studium als auch zusätzlich das Ausbildungsverhältnis kündigen.
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