Durch ein Liefervertrag wird die Lieferung einer Sache vereinbart. Dabei unterscheidet man unter Anderem zwischen beweglichen (zum Beispiel ein Tisch) und unbeweglichen Sachen (Beispiel: Immobilien).
Wenn die Sache erst für die Lieferung hergestellt oder wesentlich angepasst werden muss handelt es sich im Regelfall um ein Werkvertrag.
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