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Die Abfallversorgung kündigen
Dazu gibt es eine rechtliche Hierarchie beginnend durch eine Vielzahl europäischer Rechtsakte. Diese werden national umgesetzt und in Deutschland durch Länderrecht konkretisiert. Auf kommunaler Ebene werden die Sammlung und Aufbereitung in Form von Satzungen festgelegt.
Die kommunale Satzung zur Abfallversorgung Die derzeitigen Regelungen in den Satzungen der Kommunen besagen, dass Restmüll dem kommunalen Entsorger überlassen werden muss. Alle Hauseigentümer und Gewerbetreibende müssen Restmülltonnen anschaffen, die gebührenpflichtig sind. Bei dieser Gebühr handelt es sich um eine Nutzungsgebühr.
Die Nutzungsgebühr ist eine Abgabe, die von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, dem kommunalen Entsorger, für die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Körperschaft erhoben wird. Diese dient zur Deckung der Kosten und darf keinem Gewinnstreben nach ausgerichtet sein. Somit hängt die Gebühr für eine Leistung der Verwaltung von einer Gegenleistung ab. Im Übrigen besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. Es kann daher nicht einfach wegen Nichtnutzung gekündigt werden.
Bei Haus- und Grundstückeigentümer richtet sich diese Gebühr nach der Anzahl der dort Wohnenden. Die Satzungen schreiben oftmals eine gewisse Größe der Mülltonnen für einen bestimmten Personenkreis vor. Der Preis bestimmt sich nach der Literanzahl der Mülltonne. Teilweise wird auch nach Gewicht abgerechnet oder nach beidem.
Möglich Kündigung wegen nicht Nutzung der Mülltonnen? Mancher vermag ja auf den Gedanken kommen „Ich kündige meine Mülltonne“ ich habe keinen Müll zur Abgabe in meinem Haushalt. Haus- und Grundstückseigentümer müssen auch bei ungenutzten Restmülltonnen wenigstens die Mindestgebühren bezahlen (siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2001, Az.: 12 A 10462/01.OVG; VG Ansbach, Urteil vom 28.02.2011, Az.: AN 11 K 10.02475). Diese Praxis wurde auch höchstrichterlich entschieden - BVerwG, Urteil vom 01. Dez. 2005, Az.: 10 C 4.04.
Für Mieter gilt selbiges. Auch Sie werden an den Müllgebühren beteiligt. In der Betriebskostenabrechnung erscheint der Posten Müllgebühren. Nach dem Verteilungsschlüssel, entweder nach Personen oder nach Quadratmeter je Wohnungseinheit, werden die Müllgebühren auf die einzelnen Mieter in einem Mehrfamilienhaus umgelegt. Dies gilt natürlich auch für die Mieter, die keinen Restmüll produzieren. Diese werden in die Berechnung integriert.
Für die normale Abfallversorgung kann daher keine Kündigung ausgesprochen werden.
Das gilt auch, wenn kein Restmüll produziert wird.
Der Preis für die Entsorgung ist eine Gebühr. In Deutschland besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang, der auch die einschließt, die keinen Restmüll produzieren.
Kündigung bei Umzug, Verkauf etc. Bei einem Umzug, einem Verkauf oder ähnlichen kann eine Abmeldung vom örtlich zuständigen kommunalen Entsorger erfolgen. Eine Abmeldung ist jedoch Sache des Vermieters oder des Eigentümers.
Kündigung von Extra-Tonnen Falls andere oder zusätzliche Tonnen bestellt wurde so handelt es sich um einen gesonderten Vertrag, welcher einzeln gekündigt werden kann.
Bei einer Kündigung muss sich dann, im Regelfall, an die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen und Mindestlaufzeit gehalten werden. Es ist üblicherweise höchstens eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende einzuhalten. Das Laufzeitende beträgt biszu 1-2 Jahre. Bei gewerblichen Verträgen, das heißt Verträgen zwischen zwei Unternehmen oder Unternehmern muss mit Abweichungen gerechnet werden.
Falls der Zusatz-Müll nicht oder nicht zuverlässig abgeholt werden sollte muss das Entsorgungsunternehmen zuerst erfolgslos schriftlich mit Fristsetzung abgemahnt werden bevor eine fristlose Kündigung denkbar ist.
»Muster einer solchen Mahnung wegen Servicemängeln
Kündigung der Abfallversorgung Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Abfallversorgung ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Abfallversorgung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Entsorgungsunternehmen Straße und Nr. Postleitzahl und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der Abfallversorgung / MülltonnenSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich die zusätzlichen Mülltonnen (Ggf: abweichende Bezeichnung der Tonnen), für das Haus / die Wohnung in der XY-Strasse 1, 123456 Musterdorf, ordentlich zum XX.XX.20XX. ( Oder: hiermit melde ich die Mülltonnen für das Haus / die Wohnung in der XY-Strasse 1, 123456 Musterdorf, ab, da ich am XX.XX.20XX die Immobilie verkauft habe. Als Nachweis findet sich der Kaufvertrag in Kopie anbei. ) (Optional: Die Vertragsnummer lautet M123456.) Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens schriftlich und teilen Sie mit den Beendigungstermin mit. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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