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Die Krankenzusatzversicherung kündigen
Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit Die Mindestlaufzeit beträgt normalerweise zwischen einem und drei Jahre und ist oftmals nicht an das Kalenderjahr gebunden. Wird keine Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Krankenzusatzversicherung in der Regel um eine Laufzeit von einem weiteren Jahr.
Die Vertragslaufzeit ist der Zeitraum den der Vertrag im Normalfall laufen muss. Die Kündigungsfrist ist dagegen der Zeitraum zu dem der Vertrag spätestens vor dem Ende der Laufzeit gekündigt werden muss.
Beispiel: Besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und eine Laufzeit von einem Jahr (Mit Ende zum 31.12), dann muss die Kündigung spätestens am 30.09 angekommen sein. Wenn es sich bei diesem Termin um ein Wochenende oder ein Feiertag handelt so muss das Schreiben sogar noch, an einem Werktag, davor ankommen.
Die Kündigungsfrist kann zwischen ein und maximal drei Monate betragen. Eine längere Frist ist nicht zulässig. Der erhaltene Versicherungsvertrag und gibt Auskunft über Mindestlaufzeit, Kündigungsfristen und das Ende des Versicherungsjahres.
Wichtig Das Kündigungsschreiben muss dabei noch vor dem Ablauf der Kündigungsfrist ankommen. Es sollte also mindestens so frühzeitig abgeschickt werden, dass es auch bei einer Woche Verzögerung noch rechtzeitig ankommt.
Widerrufsrecht: Wenn der Vertrag erst vor Kurzem abgeschlossen wurde Auch bei der Krankenzusatzversicherung besteht ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Neben dem Widerrufsrecht im BGB §§312 d I 1, 355 I 2 BGB, ist das Widerrufsrecht auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in den §§8 und 48c geregelt.
Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, wo der Versicherungsschein (Police) zugegangen ist.
Für den Widerruf ist kein Grund erforderlich, aber er muss schriftlich erfolgen. Durch einen erfolgreichen Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und eventuelle bereits gezahlte Prämien werden einem erstattet. Es kann jedoch von der Erstattung eine Aufwandsentschädigung, für bereits entstandene Kosten, abgezogen werden.
Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn der Versicherungsschutz sofort beginnt. Ein Widerruf ist in der Regel auch nicht möglich wenn die Versicherung für eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit abgeschlossen wurde.
Besteht aus einem dieser beiden Gründe kein Widerrufsrecht, so gilt jedoch ein Rücktrittsrecht von 14-Tagen. Versicherte können dann innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, welches nahezu die selben Folgen hat. Es wird aber in diesem Fall immer Anteilig die Versicherungsprämie berechnet.
Tipp:Die Versicherungsunternehmen müssen auf das Widerrufsrecht und ggf. auf das Rücktrittsrecht schriftlich hinweisen. Diesen Hinweis lassen, die Unternehmen, meistens den Kunden mit Unterschrift bestätigen. Sollte die Versicherung dies vergessen haben, dann kann die Versicherung innerhalb von 4 Wochen nach Zahlung der ersten Prämie einen Widerruf oder Rücktritt, vom Versicherungsvertrag, erklären.
Hat das Unternehmen die Versicherungsnehmer nicht ausreichend über seine Rechte belehrt oder hat einem nicht alle vorgeschriebenen Verbraucherinformationen ausgehändigt, dann kann die Versicherung bis zu einem Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags noch widerrufen bzw. der Rücktritt erklärt werden.
Nicht selten machen die Versicherungen ungenaue oder sogar fehlerhafte Angaben, daher kann es sich lohnen einen Vertrag vom Verbraucherschutz oder einem Anwalt prüfen zu lassen.
»Muster eines Widerrufsschreibens und weitere Informationen rund um das Widerrufsrecht
Fristlose außerordentliche Kündigung Wie bei allen anderen Versicherungen gibt es auch bei einer Krankenzusatzversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Bei schwerwiegenden Gründen, die es nicht zumutbar machen die Krankenzusatzversicherung fortzusetzen, besteht ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Allerdings müssen die Gründe ausreichend und beweisbar sein. Im Folgenden die wichtigsten Kündigungsgründe bei Krankenversicherungen.
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Bei einer Beitragserhöhung oder wenn eine Verminderung der Leistungen der Versicherung angekündigt wird besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, bei einigen Versicherungen auch zwei Monate.
Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Mitteilung beim Versicherungsnehmer (Es reicht schon aus wenn das Schreiben ungelesen im Briefkasten liegt).
Als Kündigungstermin muss dabei der Zeitpunkt der Beitragserhöhung, beziehungsweise der Leistungsminderung, gewählt werden. - Bei einem Leistungsfall, bzw. dann wenn die Versicherung leisten muss, besteht nur bei wenigen Verträgen ein Sonderkündigungsrecht. Es empfiehlt sich in einem solchen Fall im erhaltenen Vertrag und den AGB nachzuprüfen welche Regelungen für einen selber vereinbart wurde. Meistens muss dabei innerhalb von 2 Wochen oder einem Monat, nach erfolgter Regulierung des Leistungsfalles, gekündigt werden.
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Da die Krankenzusatzversicherung eine personengebunden Versicherung ist endet diese im Todesfall automatisch und muss nicht gekündigt werden. Um Komplikationen zu vermeiden empfiehlt es sich jedoch die Versicherung schriftlich zu informieren und dabei eine Kopie der Sterbeurkunde beizufügen.
»Weiteres rund um die Kündigung von Verträgen im Todesfall
Wichtig: Wenn der Vertrag vorzeitig beendet werden soll, dann ist der Grund anzugeben und falls Nachweise vorhanden sind so sollten diese in Kopie beiliegen.
Versand und Inhalt des Schreibens Im Kündigungsbrief sollte der Name und die Adresse des Versicherungsnehmers und die Versicherungsnummer enthalten sein, sowie der Name und die Adresse des Versicherungsunternehmens.
Sowie ferner das Datum, das Aussprechen des Widerrufs oder der Kündigung und den Kündigungstermin enthalten.
Ein Grund muss nur bei einer Sonderkündigung oder bei einer Kündigung aus wichtigem Grund genannt werden.
Wichtig: Notwendig ist auch die eigenhändige Unterschrift des Versicherungsnehmers.
Außer, wenn im Vertrag oder den AGB für die Kündigung nicht die Schriftform gefordert werden sollte. Wenn der Vertrag am oder nachdem 1.Oktober 2016 abgeschlossen wurde so entfällt eine handschriftliche Unterschrift ebenfalls.
Wichtig ist in jedem Fall, dass die Kündigung rechtzeitig bei der Versicherung eintrifft.
Tipp: Die Kündigung oder der Widerruf der Krankenzusatzversicherung sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, damit man ein Beleg über den Versand hat.
Kündigung der Krankenzusatzversicherung Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Krankenzusatzversicherung, ein Kündigungschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Krankenzusatzversicherung Muster:
Musterstadt, den XX.XX.20XX | |
Versicherungsunternehmen Strasse und Nr. Plz. und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der KrankenzusatzversicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Krankenzusatzversicherung VERTRAGSNAME, mit der Nummer KV123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund der Beitragserhöhung / den Leistungsänderungen ab dem XX.XX.20XX kündige ich meine Krankenzusatzversicherung VERTRAGSNAME, mit der Nummer KV123456, zum Änderungszeitpunkt. Oder: wegen des Leistungsfalles vom XX.XX.20XX kündige ich meine Krankenzusatzversicherung VERTRAGSNAME zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Meine Vertragsnummer lautet: KV123456. ) Hilfsweise kündige ich meine Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit einer Angabe des Beendigungstermins aus. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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