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Drittanbieter-Sperre: Vorteile und wie kann diese Beantragt werden?
So kann schon ein unbeabsichtigtes Tippen auf den entsprechenden Werbebanner oder eine sich öffnende Seite im Internet ausreichen, um ein kostenpflichtiges Abonnement zu aktivieren.
Die Gebühren für solche eigentlich ungewollte Dienste wird über die monatliche Mobilfunkrechnung eingezogen. Beim Lesen der Mobilfunkrechnung erfahren viele Verbraucher erstmals über den angeblichen Vertragsabschluss mit einem Drittanbieter.
Möglich wird diese unseriöse Geschäftspraktik durch das sogenannte WAP-Billing. WAP ist die Abkürzung für Wireless Application Protocol und ermöglicht das unkomplizierte Bezahlen über das Smartphone, weil keine Kreditkarten- oder Kontodaten angegeben werden müssen.
So wird die Nummer des Verbrauchers bereits beim Antippen eines bestimmten Werbebanners automatisch übermittelt.
Mit Hilfe der Rufnummer können die Drittanbieter nun den Mobilfunkanbieter ermitteln und für das angebotene Abonnement einen Zahlungsvorgang auslösen.
Drittanbietersperre: Was ist das? Im Bereich Kundenschutz ist am 10.Mai 2012 eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (kurz: TKG) in Kraft getreten. Nach §45d Absatz 3 Telekommunikationsgesetz der jeweilige Netzbetreiber unentgeltlich eine Drittanbietersperre für den Verbraucher einrichten, wenn dieser dazu auffordert.
Bei einer solchen Sperre das WAP-Billing / mobile Bezahlfunktion unterbunden, indem die Identifizierung des Anschlusses (des Verbrauchers) gesperrt wird.
Wie kann diese Beantragt werden? Der Verbraucher muss den zuständigen Mobilfunkbetreiber dazu auffordern, eine Drittanbietersperre einzurichten. Bei vielen Anbietern kann die Sperre auch einfach über ein Anruf oder den Online-Account aktiviert werden.
Es empfiehlt sich bei einer Aktivierung um eine schriftliche Bestätigung zu bitten. Damit man für mögliche zukünftige Streitfälle ein Beleg hat.
Wichtig: Bereits abgeschlossene Abos werden durch die Einrichtung der Drittanbieter-Sperre nicht automatisch beendet, sondern müssen extra gekündigt oder beanstandet werden.
Tipp: Eine vollständige Drittanbietersperre bedeutet eine ganzheitliche Sperrung des Zahlens per WAP-Billings.
Sollen jedoch weiterhin einige nützliche Dienste, wie beispielsweise das Bezahlen von Fahrkarten per WAP-Billing, genutzt werden können, ist eine Teilsperrung bei dem zuständigen Netzbetreiber zu erfragen.
Drittanbietersperre einrichten je nach Anbieter: Drittanbietersperre bei der Telekom
Es kann telefonisch beim Kundenservice für Mobilfunk 0800 33 02202 oder vom Telekom-Handy auch einfach über die 2202 eine vollständige oder teilweise Sperre beantragt werden.
Alternativ kann Online im Kundencenter unter mein.t-mobile. de im Menü links auf "Dienste" dann unten auf "Drittanbieter" geklickt werden.
Drittanbietersperre bei E-Plus und Base
Es kann sich Online bei Mein E-Plus angemeldet werden und dann im Account die gewünschten Sperrkategorien eingestellt werden.
my.eplus. de/Mein-E-Plus/Drittanbietersperre/Anmelden
Drittanbietersperre bei Mobilcom Debitel
Eine Drittanbieter-Sperre kann, als Privatkunde, über die Hotline 040 / 55 55 41 000 eingerichtet werden.
Oder überwww.mobilcom-debitel.d e/kontakt/vertragskunden/mit-uns-sprechen/
Firmen bzw. gewerbliche Kunden können unter 0800 / 04 08 001 den Kundenservice erreichen.
Der Online-Kontakt lautet: www.mobilcom-debitel.d e/kontakt/business/mit-uns-sprechen/
Drittanbietersperre bei O2
Bei O2 kann zwischen 6 verschiedenen Sperrklassen gewählt werden. Der Kundenservice ist unter folgenden Nummern zu erreichen:
Aus dem O2-Netz: (0176 888) 55 22 2
Aus dem Festnetz: 01804 – 05 52 22
Drittanbietersperre bei Vodafone
Mit einem Anruf unter (0800 172) 12 12 der Kundenservice erreicht werden.
Abos und auch Einzelkäufe können auch Online im "Mein Vodafone"-Bereich gesperrt werden.
Im Account findet sich dann der Punkt "Mein Mobilfunk", über welchen auf "Rechnung" und dann auf "Mobiles Bezahlen" gegangen werden muss. Dort findet sich schlussendlich der Punkt "Mobile Abos" unter dem eine Sperre eingestellt werden kann.
Was tun mit bereits vorhandenen Abos? Beanstandung der Rechnung oder Kündigung Eine Schaltfläche bzw. Button, über welche das Abonnement über das mobile Internet aktiviert wird, muss so beschriftet sein, dass für den Verbraucher die Pflicht zum Bezahlen des entsprechenden Angebots eindeutig und zweifelsfrei erkennbar ist. Andernfalls ist der Verbraucher nicht verpflichtet zu zahlen.
Ein in die Abofalle geratener Verbraucher hat die Möglichkeit, den entsprechenden Rechnungsposten innerhalb von acht Wochen schriftlich zu beanstanden.
Durch eine Beanstandung kann über den Rechnungssteller die Überweisung des strittigen Betrags gestoppt werden bzw. eine bereits eingezogene Lastschrift zurückgeholt werden.
Diese Beschwerde ist an den Drittanbieter zu richten, dessen Forderung bestritten wird. Der Rechnungssteller/Netzbetreiber muss den Verbraucher über die Identität des Drittanbieters informieren.
Ferner kann neuerdings auch direkt beim Netzbetreiber d.h. dem Mobilfunkbetreiber beanstandet werden, hat das Landesgericht Potsdam in einem Urteil (Az. 2 O340/14) vom 26. November 2015 entschieden.
Jedes ungewollte Abonnement, welches auf der Mobilfunkrechnung auftaucht, sollte der Verbraucher bei dem jeweiligen Anbieter schriftlich bzw. bei Möglichkeit online auf der Internetseite des Anbieters stoppen bzw. beanstanden.
Bewusst abgeschlossene Abos müssen gekündigt werden. Besonders sicher ist es ein Kündigungsschreiben als Einschreiben-Rückschein zu verschicken und zusätzlich auch beim Netzbetreiber das Abo zu kündigen. Gleiches gilt auch bei einer Beanstandung.
Zum weiterlesen:
»Bei Mobile Minded bzw. Bumbalee kündigen bzw. den Abluss beanstanden
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