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Ein unerwünschtes Carmunity Abo kündigen
Jetzt ist das oberste Gebot der Stunde: Ruhe bewahren und einen kühlen Kopf behalten denn solche Methoden sind im Netz nicht selten. Es gilt folgenden Schritte zu beachten, die einen im Nachhinein viel Ärger ersparen können:
Besonders ratsam ist es auf jeden Fall gleich als ersten Schritt ein Kündigungsschreiben aufsetzen und gleichzeitig online das angebliche Abo kündigen. Eine umgehende Kündigung kann bei einem später evtl. drohenden Rechtsstreit ein wichtiges Indiz für einen Irrtum sein.
Wem so etwas ähnliches beim Surfen mit dem Handy auf der Seite von Carmunity passiert ist, dem kann schnell und unkompliziert geholfen werden. Einfach mit dem Mobiltelefon im Internet die folgende URL: www.vertrag.carmunity.de ansurfen. Dort gibt es einen den Link: Meine Abos verwalten. Durch klicken auf das angeblich abgeschossene Abo hat der Surfer die Gelegenheit, dieses Abo zu kündigen. Das Abo ist somit gekündigt, jetzt geht es nur noch darum, das in der Regel mit der nächsten Handyrechnung abgebuchte- Geld wieder zu bekommen. Hierfür ist es erforderlich, die Kontaktdaten der Firma herauszusuchen.
Als nächster Schritt muss ein Kündigungsschreiebn formuliert werden, welches wie folgt lauten könnte:
»Einfach mit dem Kündigungsgenerator ein Kündigungsschreiben für die Kündigung Ihres unerwünschten Carmunityvertrages erstellen...
Kündigungsschreiben Muster herunterladen:
Kündigungsschreiben Carmunity Muster:
Musterstadt, den XX.XX.XXXX | |
carmunity.com GmbH Kundenservice Mary-Astell-Str. 2 28359 Bremen |
Maria Mustermann Mustergasse 4 21001 Musterstadt |
Kündigung des angeblich bei Ihnen abgeschlossene Carmunity-AbonnementsSehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe ich das angeblich bei Ihnen abgeschlossene Abonnement mit sofortiger Wirkung. Ich berufe mich hierbei auf die § 119 sowie 123 Abs. I BGB. § 119 BGB sieht vor, dass eine Willenserklärung, welche irrtümlich wegen Unkenntnis der Sachlage abgegeben wurde, durch denjenigen, der die Willenserklärung abgegeben hat im Nachhinein angefochten werden kann wenn davon auszugehen ist, dass derjenige der die Willenserklärung abgegeben hat diese bei vollständiger Kenntnis über die Sachlage nicht abgegeben hätte. Als ein solcher Irrtum ist laut Gesetzgeber auch der Irrtum über die Eigenschaften der Person oder der Sachlage anzusehen. § 123 BGB sieht vor, dass eine Willenserklärung, die aufgrund einer Täuschung über den Sachverhalt abgegeben wurde, durch denjenigen, der die Willenserklärung abgegeben hat jederzeit widerrufen werden kann. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Inhalt dieses Kündigungsschreibens. Sollten Sie dieser Bitte nicht nachkommen, so behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
Als Versandart für das Kündigungsschreiben sollte Einschreiben mit Rückschein gewählt werden.
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