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Eine Bauherrnhaftpflichtversicherung kündigen
In einigen Fällen kann es jedoch erforderlich sein diese wichtige Versicherung zu kündigen. Daher im Nachfolgenden eine ausführliche Erklärung wann und wie richtig gekündigt werden kann.
Kündigungsfrist Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann unterschiedliche Laufzeiten haben maximal läuft die Versicherung jedoch bis zum Ende der Bauarbeiten. Üblicherweise hat der Vertrag entweder eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich falls nicht mindestens 3 Monate vor dem Ende gekündigt wird um ein weiteres Jahr oder aber der Vertrag gilt für 2 Jahre und endet danach automatisch ohne das eine Kündigung erforderlich ist.
Es kommt jedoch auch vor, dass die Versicherung genau für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen wurde. Dann endet die Versicherung zum vereinbarten Termin oder mit dem Ende der Arbeiten.
Sind die Bauarbeiten beendet, sollte dies daher umgehend dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden.
Es sollte beachtet werden, dass das Kündigungsschreiben noch vor einem Fristablauf beim Versicherungsunternehmen ankommen muss.
Widerruf bei neueren Verträgen Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann innerhalb der ersten 14 Tage gekündigt werden.
Diese Frist beginnt ab dem Datum an dem der Kunde den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen und die zusätzlichen Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und §§ 1 und 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung erhalten hat und auch über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es den Widerruf rechtzeitig, sprich am noch am letzten Tag der frist zu verschicken, sofern der Versand nachgewiesen werden kann.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Sofern besonderere und ausreichende Gründe vorliegen kann der Versicherungsvertrag auch vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit beendet werden. Je nach Grund ist in einem solchen Fall keine bis eine kurzen Kündigungsfrist einzuhalten.
Ein besonderes Kündigungsrecht besteht unter Anderem in folgenden Fällen:
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Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann gemäß VVG nach dem Eintritts eines Schadenfalls, innerhalb eines Monats, fristlos gekündigt werden. Dieses Kündigungsrecht hat der Versicherungsnehmer bereits ab der Schadensmeldung und muss daher nicht bis zur Abwicklung warten.
Auch, wenn der Schaden vom Versicherer bereits reguliert wurde, ist eine Kündigung noch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres möglich.
- Falls das Bauvorhaben beendet wurde entfällt das versicherte Risiko und die Versicherung kann daher fristlos gekündigt werden.
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Beim Verkauf der Bausache geht die Versicherung meist auf den Erwerber über und kann von diesem innerhalb von einem Monat außerordentlich gekündigt werden. Es kann jedoch auch vorkommen, dass selber außerordentlich gekündigt werden muss.
Hinweis: In jedem Fall sollte eine Veräußerung dem Versicherungsunternehmen so schnell wie möglich mitgeteilt werden um Nachteile zu vermeiden. - Im Falle von einseitigen Vertragsveränderungen ohne Zustimmung, z.B. einer wesentlichen Beitragserhöhung (ab 5-10%) oder einer Verschlechterung der Versicherungsbedingungen ist dabei üblich, dass der Versicherte im Voraus informiert wird und dann innerhalb einer Frist von 4 Wochen außerordentlich kündigen kann.
Hinweis: Falls eine außerordentlich oder fristlose Kündigung ausgesprochen wird, so ist der Kündigungsgrund bereits im Kündigungsschreiben anzugeben. Falls Nachweise (z.B. ein Kaufvertrag, Abnahme des Bauvorhabens etc.) vorhanden sind sollten diese in Kopie beigefügt werden.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Eine Kündigung muss dem Versicherungsunternehmen (gemäß § 8 VVG) in schriftlicher Form (Brief, Fax oder E-Mail) zugehen.
Das Schreiben sollte dabei mindestens den Versicherungsnehmer (den Kunde), das Versicherungsunternehmen und die Versicherung genau benennen und das Datum enthalten zu dem gekündigt wird. Alternativ kann auch mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" der Versicherer angewiesen werden das Datum zu berechnen. Ferner empfiehlt es sich die Versicherungsnummer im Schreiben anzugeben.
Um rechtlich abgesichert zu sein ist jedoch zu empfehlen, dem Versicherer das Kündigungsschreiben per Einschreiben-Rückschein zukommen zu lassen. Denn falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte muss der Versicherungsnehmer den Zugang der Kündigung nachträglich nachweisen können.
Es ist auch zu beachten, dass für eine wirksame Kündigung das Kündigungsschreiben noch vor dem Ablauf der Kündigungsfrist bei der Versicherungsgesellschaft angekommen sein muss. Nur bei einer fristlosen Kündigung muss dies nicht beachtet werden, jedoch sollte auch hierbei so schnell wie möglich gekündigt werden.
Kündigung Bauherrnhaftpflichtversicherung Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Bauherrnhaftpflichtversicherung ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Bauherrnhaftpflichtversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsgesellschaft Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der BauherrnhaftpflichtversicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Bauherrnhaftpflichtversicherung VERTRAGSNAME, mit der Versicherungsnummer B123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund des Schadenfalls vom XX.XX.20XX kündige ich die Bauherrnhaftpflichtversicherung VERTRAGSNAME, zum nächstmöglichen Termin, außerordentlich. Die Versicherungsnummer lautet B123456. Oder: Auf Grund der Beitragserhöhung/nachteiligen Leistungsänderung zum XX.XX.20XX kündige ich die Bauherrnhaftpflichtversicherung VERTRAGSNAME zum Änderungszeitpunkt. Die Versicherungsnummer lautet B123456. ) Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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