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Eine Privatschule kündigen
Kündigungsfrist bei Privatschulen Hat man mit der Schule einen Privatschulvertrag, welcher in die Kategorie Dienstvertrag nach § 611 BGB fällt, so endet dieser, sofern nicht anders vereinbart mit dem Erwerben des angestrebten Schulabschlusses. Dieses wird als Erreichen des Vertragszweckes nach §620 Abs.2 BGB definiert und schließt somit die regulären Fristen zur ordentlichen Kündigung nach §621 BGB aus.
In vielen Verträgen gibt es deshalb oft Kündigungsklauseln, welche die Schule zur Kündigung des Vertrags zum Halbjahresende mit einer Frist von beispielsweise zwei Monaten ermöglicht. Damit steht es auch den Privatschulen frei, dass Vertragsverhältnis zu einem vorherigen Zeitpunkt beenden zu können. Diese Klauseln sind nur dann unangemessen, wenn den Eltern nicht das gleiche Recht zusteht, das heißt das Kündigungsrecht nur einseitig besteht, oder die Frist länger als zwei bis drei Monate ist.
Sollte eine Klausel, die lediglich der Schule ein einseitiges Kündigungsrecht zuspricht vorhanden sein, ist diese in der Regel unwirksam. Die Rechtsprechung geht dann davon aus, dass in diesem Fall ein ordentliches Kündigungsrecht gemäß §§ 242, 157 BGB besteht (So siehe auch Urteil des BGH vom 17.01.2008 mit dem Aktenzeichen Az.: III ZR 74/07). Die Klauseln, welche in den AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des jeweiligen Vertrages stehen, sollten vor einer Kündigung deshalb genaustens geprüft werden.
Fristlose außerordentliche Kündigung bei Privatschulen Neben der ordentlichen Kündigung, welche erst durch Kündigungsklauseln möglich wird, gibt es die außerordentliche Kündigung, die jederzeit erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist ein wichtiger Grund, der es einer der Parteien unzumutbar macht, das Ausbildungsverhältnis fortzusetzen.
Für den Schüler kann dies beispielsweise eine Krankheit, welche durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss, sein. Auch wiederholtes Mobbing durch die Mitschüler oder den Lehrer kann ein ausreichender Grund sein. Hier hat man möglicherweise sogar Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld. Es sollte in diesen Fällen jedoch alles genau Dokumentiert werden und am besten auch Zeugen vorhanden sein.
»Tipps dazu was im Fall von Mobbing dokumtiert und unternommen werden sollte finden sich auch in folgendem Fachartikel: Kündigung wegen Mobbing
Wenn es sich nicht um besonders schwere Vertragsverletzungen handelt, so muss die andere Partei schriftlich Abgemahnt werden. Das heißt es wird schriftlich ausführlich auf die Probleme oder Mängel hingewiesen und mitgeteilt werden, dass eine außerordentliche Kündigung in Betracht gezogen wird wenn die Zustände sich nicht bessern.
Im Fall der außerordentlichen Kündigung gilt nach § 626 eine Frist von zwei Wochen, wenn der Vertrag keine abweichende Regelung vorsieht. In den meisten Fällen gilt jedoch, dass die Fälligkeit des Schulgelds für das aktuelle Jahr bestehen bleibt und eine Rückerstattung bei bereits geleisteter Zahlung nicht möglich ist.
Im Kündigungsschreiben ist es wichtig, den Grund für die außerordentliche Kündigung zu nennen und gegebenenfalls den Beleg, in Kopie, mit einzureichen.
Was sollte weiteres beim Kündigung schreiben beachtet werden? Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig und handschriftlich unterschrieben werden um zweifelsfrei Rechtskräftig zu sein.
Bei Minderjährigen muss die oder der Sorgeberechtigte unterschreiben. Also in der Regel die Eltern.
Die Kündigung sollte sicherheitshalber per Einschreiben-Rückschein versendet werden.
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Musterstadt, den XX.XX.20XX | |
Schule Strasse + Nr. Plz + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 2 12346 Musterstadt |
Kündigung des SchulvertragesSehr geehrte/r Frau/Herr XY, (Notfalls: Sehr geehrte Damen und Herren) hiermit kündigen ich den am XX.XX.20XX geschlossenen Vertrag, für die Ausbildung meiner Tochter/meines Sohnes, ordentlich zum XX.XX.20XX. (Oder: hiermit kündige ich wegen der schweren Erkrankung meines Kindes zum sofortigen Zeitpunkt. Ein Attest des behandelnden Arztes findet sich anbei.) Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Beendigungszeitpunkt schriftlich. Mit freundlichen Grüßen M.Mustermann Maria Mustermann, Sorgeberechtigte |
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