Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Fernwärme kündigen

 
Verträge über die Lieferung von Fernwärme unterliegen speziellen rechtlichen Richtlinien, unter Anderem der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV).

Es kann bei Fernwärme auch sein, dass auf Grund von lokalen Bestimmungen ein Anschlusszwang für den Hauseigentümer besteht. In einem solchen Fall ist in der Regel keine Kündigung möglich, da es an den meisten Standorten nur einen Anbieter gibt.

Im Folgenden wird genauer erklärt wann dennoch ein Fernwärme-Liefervertrag gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gibt.

Kündigungsfrist Auf Grund von §32 AVBFernwärmeV beträgt die Erstlaufzeit des Liefervertrages maximal 10 Jahre. Eine Verlängerung des Vertrages kann höchstens eine Laufzeit von 5 Jahren haben. Es kann jedoch mit dem aktuellen Versorger eine kürzere Laufzeit vereinbart worden sein. Eine abweichende Laufzeit würde sich im erhaltenen Vertrag oder den AGB finden.

Wurde im Vertrag nichts abweichendes vereinbart so beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate zum Ende der Laufzeit. Wird die Kündigungsfrist eingehalten so kommt es, sofern nichts anderes im Vertrag steht zu einer Verlängerung um 5 Jahre.

Ausnahme: Ist der Mieter der Vertragspartner des Fernwärme-Versorgers, so kann er bei Beendigung des Mietverhältnisses jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen.

Widerruf bei neueren Verträgen Hat ein Verbraucher (das heißt eine Privatperson) den Fernwärme-Vertrag über das Internet, am Telefon, an der Haustür oder auch per Mail abgeschlossen, so kann der Vertrag innerhalb der ersten 14 Tage widerrufen werden. Diese Frist beginnt an dem Tag an welchem der Vertrag abschlossen wurde (siehe § 312 b ff. BGB, Fernabsatzgesetz).

Durch ein rechtzeitigen Widerruf gilt der Vertragsabschluss als nicht zustande gekommen. Nur für unvermeidliche bereits entstandene Kosten, sowie zum Beispiel genutzte Fernwärme kann das Versorgungsunternehmen dann etwas verlangen.

Das Widerrufsschreiben muss spätestens am letzten Tag der 14-Tage-Frist verschickt werden.

Wichtig: Kommt es zu einem Streitfall, so muss der Kunde den rechtzeitige Versand auch beweisen können, daher sollte das Widerrufsschreiben unbedingt auf einem sicheren Wege verschickt werden. Zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder als Fax (Sendebericht aufbewahren).

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine fristlose Kündigung ist erst dann möglich, wenn ein wichtiger Grund eine Fortsetzung des Vertrages für den Vertragspartner unzumutbar macht. Wichtige Gründe können sein: Betrug, eine Schlechtleistung oder das Ausbleiben der Zahlungen. Bei dieser Kündigungart ist immer der Grund mit anzugeben.



  • Bei einem Verkauf der mit Fernwärme versorgen Immobilie muss der bisherige Kunde dies, dem Versorger, so schnell wie möglich mitteilen und der Versorgungsvertrag geht in diesem Fall auf den neuen Eigentümer über. Das Versorgungsunternehmen hat dann jedoch das Recht, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende des nachfolge Monats (gezählt ab Erhalt einer Benachrichtigung über den neuen Eigentümer) außerordentlich zu kündigen. Wichtig: Bei einem Verkauf der Immobilie muss der Verkäufer den neuen Besitzer verpflichten den Fernwärme-Versorgungsvertrag zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn der Kunde Erbbauberechtigter, Nießbraucher oder Inhaber ähnlicher Rechte ist.
  • Wechselt das für die Versorgung mit Fernwärme zuständige Unternehmen, zum Beispiel weil das bisherige Unternehmen das Kraftwerk verkauft hat, so hat der Kunde das Recht den Vertrag, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen, gezählt zum Ende des Monats in dem die Änderungen bekannt gegeben wurden, zu beenden.
  • Bei Preiserhöhungen kommt es darauf an ob die Preiserhöhungen berechtigt ist. Der Fernwärme-Versorger kann die Preise erhöhen, wenn die Kosten aus nachvollziehbaren Gründen gestiegen sind, zum Beispiel weil sich die Brennstoffkosten erhöht haben.

    Die Gründe für die Preiserhöhung müssen dem Kunde dabei verständlich erklärt werden.

    Einer unbegründeten Preiserhöhung sollte umgehend schriftlich Widersprochen werden, denn dann gelten die alten Preise weiterhin.

    Mehr zu diesem Thema: »Kündigung bei AGB-Änderungen oder Widerspruch
  • Im Todesfall geht der Fernwärme-Vertrag üblicherweise auf den die neuen Besitzer der Immobilie über. Das Versterben des Kunden sollte dabei so schnell wie möglich dem Versorgungsunternehmen mitgeteilt werden.
  • Bei häufigen Störungen der Versorgung oder anderen Mängeln muss das Versorgungsunternehmen ordnungsgemäß abgemahnt werden. dabei ist auch eine ausreichende Frist zu setzten, innerhalb welcher der Anbieter, die Probleme (auch Mängel genannt) beheben muss. Nur wenn sich nach dieser Frist nichts verbessert hat ist eine fristlose Kündigung aussichtsreich.

    »Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
  • Besteht durch Handlungen des Kunden eine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen oder manipuliert der Kunde die Messeinrichtungen oder es drohen durch sein Verhalten Störungen bei Einrichtungen des Versorgungsunternehmens oder anderer Kunden, so kann das Versorgungsunternehmen fristlos kündigen.
  • Zahlt der Kunde auch 2 Wochen nach einer Ermahnung und wiederholt nicht, so kann der Versorger ebenfalls fristlos kündigen.

    Das Fernwärmeversorgungsunternehmen muss jedoch im Regelfall die Versorgung wiederherstellen, sofern der Kunde alle entstandenen Kosten und die Kosten für eine Wiederherstellung der Versorgung gezahlt hat und alle Gründe für eine Abstellung entfallen sind.

Wichtig: Wird der Fernwärme-Versorgungsvertrag außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt, so muss im Kündigungsschreiben der Grund genannt werden. Es empfiehlt sich in diesem Fall auch vorhandene Nachweise zu kopieren und in Kopie, der Kündigung, beizulegen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Ein Kündigungsschreiben, bei einem Fernwärme-Liefervertrag, hat möglichst folgenden Angaben zu beinhalten:

  • Die genaue Anschrift und den Name des Kunden.
  • Den Name beziehungsweise die genaue Bezeichnung des Liefervertrages und wenn vorhanden am besten auch die Vertrags- oder Kundennummer.
  • Im Kündigungsschreiben muss auch der genaue Kündigungstermin genannt werden. Alternativ kann allerdings auch mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" gekündigt werden. Bei Letzterem wird der Anbieter gebeten den Beendigungstermin zu berechnen.
  • Bei einer vorzeitigen oder auch fristlosen Kündigung ist im Kündigungsschreiben auch ein Kündigungsgrund zu nennen.
  • Im Kündigungsschreiben wird am besten um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Beendigungstermins gebeten.

Wichtig: Um die Kündigung in einem Streitfall nachweisen zu können empfiehlt sich ein Versand per Einschreiben-Rückschein oder eine Fax-Kündigung (Sendebericht aufbewahren).

Kündigung Fernwärme Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Fernwärme-Versorgungsvertrages, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Fernwärme Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versorgungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Fernwärme


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag über die Belieferung mit Fernwärme, in der XY-Strasse, 12345 Musterhausen, mit der Vertragsnummer F123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Sofern zutreffend: Da ich das Mietverhältnisses zum XX.XX.20XX gekündigt habe kündige ich Ihnen auch meine Vertrag über die Versorgung mit Fernwärme außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Meine Vertragsnummer lautet: F123456.

Falls zutreffend: Wie bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich den Fernwärme-Liefervertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. Die Vertragsnummer lautet: F123456.
)

Hilfsweise kündige ich den Fernwärme-Liefervertrag zum nächstmöglichen Termin.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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