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Fristlos kündigen
Damit eine fristlose Kündigung rechtens ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Kündigende muss triftige und belastende Gründe vorweisen, die eine besondere Schwere für seine fristlose Kündigung belegen.
- Anschließend wird in einer Interessenabwägung, in der alle Umstände berücksichtigt werden müssen, belegt, dass das momentane Vertragsverhältnis unter keinen Umständen weitergeführt werden kann.
- Es besteht eine Ausschlussfrist von maximal zwei Wochen, in der die fristlose Kündigung erklärt werden muss.
Gründe für eine fristlose Kündigung sind vielseitig und im Gesetz oftmals nicht genauer erläutert. Ob die Beanstandung des Kündigenden für solch eine außergewöhnliche Kündigung ausreichend ist, muss in jedem Fall unter der Berücksichtigung der Umstände und auch der Interessen beider Parteien abgewogen werden.
Beispielhafte Gründe für das fristlose kündigen finden sie wenn Sie im Menü links einen Vertragstyp auswählen.
Ist die fristlose Kündigung rechtens, besteht für den Kündigenden keine Möglichkeit, diese Kündigung zu einem späteren Zeitraum anzufechten. Selbst wenn seine zuvor genannten Gründe nichtig oder fehlerhaft sind, kann eine zuvor ausgesprochene außerordentliche Kündigung nicht wieder rückgängig gemacht werden. Dies wäre sonst ein Verstoß gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens. Kündigenden ist deswegen zu raten, ihren jeweiligen Ansprechpartner zuvor schriftlich zu kontaktieren und ihn zu bitten, den relevanten Kündigungsgrund zu eliminieren, bevor sie fristlos kündigen und somit den letzten Schritt tätigen.
In einem wirksamen außerordentlichen Kündigungsschreiben sollten folgende, relevante Punkte unbedingt enthalten sein:
- Die gesamte Anschrift mit Vor- und Zunamen, sowie Straße, PLZ und Ort
- Das aktuelle Datum mitsamt Ort, an dem der Brief verfasst wurde
- Falls bekannt, die für die Kündigung zuständige Abteilung nennen
- Falls vorhanden, Vertrags- oder Kundennummer, sowie weitere wichtige, kundenspezifischen Informationen
- Eigentliches Kündigungsschreiben mit folgenden Eckpunkten: Ankündigung der fristlosen Kündigung mit erneuter Wiederholung aller relevanten Kundendaten,
- Ganz wichtig: Der Grund für die außergewöhnliche Kündigung mit eventuell vorhandenen Belegen
- Wunsch nach schriftlicher Bestätigung der Kündigung
- Bei einer zuvor erteilten Einzugsermächtigung sollte diese noch im Schreiben wieder entzogen werden
- Der Brief muss in jedem Fall handschriftlich unterschrieben sein .
Fristlos kündigen ist oftmals der einzige Ausweg aus Verträgen, die nicht eingehalten oder vernachlässigt werden. In besonders schweren Fällen hilft es vielfach auch, einen Anwalt hinzu zu ziehen, der zuvor die Hintergründe einer fristlosen Kündigung prüfen und anschließend beraten kann.
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