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Fristlose oder sogar rückwirkende Kündigung durch den Stromanbieter: Rechte von Verbrauchern
Besonders viele Privatkunden reagieren oft verunsichert angesichts der rückwirkenden Kündigung, ihres Stromvertrages, seitens des Stromanbieters.
Wichtig: Kündigt der Stromanbieter, so springt automatisch der zuständige Grundversorger ein. Es kommt daher im Normalfall zu keiner Unterbrechung der Stromlieferung.
Der Grundversorgungstarif kann jedoch wesentlich mehr kosten. Daher ist zum Einen zu prüfen ob es, beim Grundversorger oder einem anderen Anbieter, einen günstigeren Stromtarif gibt und zum Anderen ob bisherigen Stromanbieter ein Schadensersatz verlangt werden kann.
Eine außerordentliche oder sogar rückwirkende Kündigung des Stromvertrages begründen die Anbieter aktuell meist mit stark angestiegenen Kosten bei der Beschaffung.
Welche Rechte hat der Verbraucher in so einem Fall? Sofern der Stromanbieter nicht insolvent ist, muss er grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen und sich dabei an die vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist halten. Eine weitere Strombelieferung sollte daher schriftlich eingefordert werden.
Grundsätzlich ist zwar auch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung durch den Stromanbieter möglich. In einem solchen Fall muss jedoch im Regelfall ein besonderer Grund vorliegen, den der Kunde zu verantworten hat.
Gründe wie gestiegene Einkaufspreise, Umstrukturierungen oder sogar die Insolvenz sind jedoch nicht das vom Kunden zu tragende Risiko und eine darauf begründete außerordentliche Kündigung ist meist unzulässig.
Die außerordentliche Kündigung kann sich in diesem Fall nur auf Gründe stützen, welche im Bereich des Risikos der Gekündigten liegen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Kunden durchaus die Rechnung nicht bezahlten.
Die Entwicklung der Preise bei der Beschaffung der Energie kein ausreichender Grund für die einseitige Auflösung des Vertrages seitens des Anbieters.
Hat er kein ausreichenden Kündigungsgrund, dann kann der Anbieter nur ordentlich kündigen, dass heißt zum Ende der vereinbarten Laufzeit und unter Einhaltung der Kündigungsfrist, und muss somit bis zu diesem Termin weiter liefern. Kündigt er trotzdem außerordentlich, so ist diese Kündigung unzulässig.
Ist die Kündigung unzulässig, sollte beim Stromanbieter eine Weiterlieferung gefordert und für den Fall der nicht Lieferung Schadensersatz geltend gemacht werden.
Der entstandene Schaden ist dabei die Differenz zum vereinbarten Strompreise, inklusive Grundkosten, und dem Preis bei einem neuen Anbieter, gezählt bis zum Laufzeitende. Also dem nächstmöglichen Termin an welchem der Anbieter hätte kündigen können.
Es sollte sich unabhängig davon nach einem neuen Anbieter umgeschaut werden.
Was passiert wenn der Stromanbieter gekündigt hat? Sollte der Anbieter die Belieferung mit Strom stoppen, übernimmt der lokale Grundversorger die Gas- oder die Stromlieferung. Dabei erfolgt im Regelfall keine Unterbrechung der Versorgung.
Die betroffenen Kunden bekommen ab dem Zeitpunkt der Kündigung also auch weiterhin Strom, jedoch zu ganz anderen Konditionen. Der Arbeitspreis und die Grundgebühr sind in diesem Fall meist teurer. Jener Tarif heißt dann Ersatz- oder Ersatzkundentarif.
Auch Wenn ein Stromanbieter bankrott geht oder er Kunden aus anderen Gründen nicht länger mit Strom versorgen kann, dann springt die zuständige Ersatzversorgung ein.
Die Ersatzversorgung erbringt der sogenannten Grundversorger. Dies ist immer das Unternehmen, welches in der Region die meisten Kunden hat. In den allermeisten Fällen ist dies der lokale Netzbetreiber, zum Beispiel die Stadtwerke.
Die ersten 3 Monate erfolgen dabei nach den Regelungen der sogenannten Ersatzversorgung und der Kunde kann jederzeit fristlos kündigen. Nach Ablauf von 3 Monaten wird der Kunde automatisch auf den Grundversorgungstarif umgestellt.
Der Grundversorger ist stets das Unternehmen, welches in einem definierten Netzgebiet die meisten Kunden beliefert. Meistens sind die die lokalen Stadtwerke.
Den für die Kunden zuständigen Grundversorger können diese auch bei dem jeweiligen Netzbetreiber erfragen. Diesen Betreiber finden diese auf der Energieabrechnung. Für Gas und Strom kann es in einem bestimmten Gebiet verschiedene Grundversorger geben.
Falls der Kunde sich noch nie um den Stromtarif gekümmert hat, dann ist dieser im Grundversorgungsvertrag beim größten Anbieter (Grundversorger) vorhanden.
Kündigung der Ersatz- oder Grundversorgung Während der Ersatzversorgung kann der Kunde jederzeit den Vertrag beenden und muss keinerlei Kündigungsfrist einhalten.
Nach 3 Monaten Ersatzversorgung beginnt die Versorgung im Tarif der Grundversorgung.
Die Kündigung bei einem Grundversorger ist rechtlich eindeutig geregelt. Der Kunde kann zu jeder Zeit mit der Frist von zwei Wochen kündigen.
Widerspruch bei Kündigung durch den Stromanbieter Muster
»Einfach mit dem Generator, für den Widerspruch, ein Schreiben erstellen...
Sschreiben herunterladen:
Widerspruch gegen eine Kündigung durch den Stromanbieter Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Name des Stromanbieters Strasse + Nr Plz. +Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Widerspruch gegen Ihre Kündigung und LiefereinstellungSehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Schreiben vom XX.XX.20XX teilten Sie mir mit, dass Sie mir den Stromvertrag kündigen und die Lieferung zum XX.XX.20XX einstellen / eingestellt haben. Ich widerspreche hiermit Ihrer Ansicht, dass diese Kündigung rechtmäßig ist und fordere eine unverzügliche Wiederbelieferung zu den vertraglich vereinbarten Konditionen. Das bedeutet einer Lieferung bis zum Ende der Vertragslaufzeit und zwar dem XX.XX.20XX. Hilfsweise fordere ich eine Entschädigung für die mir entstehenden Kosten durch eine Ersatzbelieferung. Meine Kundennummer lautet: ST1234567. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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