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Gegendarstellung Abmahnung für Arbeitnehmer
Zunächst ist zu klären , welche Absicht der Arbeitgeber mit der Abmahnung verfolgt:
Der Arbeitgeber erteilt entweder eine Abmahnung, um Fehlverhalten am Arbeitsplatz deutlich aufzuzeigen und den Arbeitnehmer dazu zu bringen, sein Fehlverhalten einzustellen oder aber er will tatsächlich eine Kündigung vorbereiten. Häufig kommt es vor, dass eine Abmahnung unberechtigt erteilt wurde. So kann es sein, dass es aufgrund eines Missverständnisses zu einer Abmahnung gekommen ist. Es kommt auch nicht selten vor, dass zu große Arbeitspensen auferlegt werden, die nicht erfüllbar sind und Ihnen dies als mangelnde Leistung zur Last gelegt wird. Eine Abmahnung kann auch Mängel aufweisen. Beispielsweise wenn Vorwürfe erhoben werden, die nur vage formuliert sind.
Wichtig:Auf jeden Fall sollten Sie auf eine Abmahnung unbedingt reagieren, da sie eine Vorstufe zur Kündigung ist.
Hat Sie Ihr Arbeitgeber mit Recht und korrekt abgemahnt, so müssen Sie unverzüglich Ihr Fehlverhalten einstellen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Arbeitgeber Ihr Fehlverhalten detailliert aufschlüsselt. Es genügt zum Beispiel nicht, Ihnen mangelhafte Arbeitsweise vorzuweisen. Der Arbeitgeber muss dies schon genau aufschlüsseln, wie er zu dem Schluss kommt und was genau die mangelhafte Leistung sein soll.
Ist die Abmahnung Ihrer Meinung nach unberechtigt oder fehlerhaft, so sollten Sie sich an den Betriebsrat beziehungsweise Personalrat in Ihrem Unternehmen wenden (falls vorhanden). Dieser kann Sie beraten und gegebenenfalls vermitteln. Ist zum Beispiel die Abmahnung unbegründet, so könnten Sie möglicherweise erreichen, dass die Abmahnung aus der Personalakte genommen und vernichtet wird. Nützlich ist als alternative auch ein Gespräch mit den Beratungsangeboten bei einer Gewerkschaft.
Ist dies nicht möglich, so können Sie eine Gegendarstellung schreiben und diese mit in Ihre Personalakte legen lassen. Dass Ihre Gegendarstellung tatsächlich in die Personalakte gelangt ist, können Sie selbst überprüfen, indem Sie Ihre Personalakte prüfen.
Eine Gegendarstellung ist ratsam, um Ihren guten Willen an einer guten Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu dokumentieren und gegebenenfalls Missverständnisse, die zu der Abmahnung geführt haben, aufzuklären.
Bevor Sie allerdings Ihre Gegendarstellung abgeben, sollten Sie sich unbedingt Rat einholen, zum Beispiel beim Betriebsrat oder einer Gewerkschaft. Denn man kann viel falsch machen. Ein Beispiel hierzu wäre, wenn Ihnen der Arbeitgeber unerlaubte private Internetnutzung vorgeworfen hat und Sie darauf hinweisen, dass das schon immer erlaubt gewesen sei. Wenn dies nicht stimmt, so haben Sie dem Arbeitgeber einen Beweis dafür geliefert, dass Sie das Internet unerlaubt genutzt haben. Tun Sie daher nichts Unüberlegtes und bereiten Sie sich richtig vor.
Sinnvoll ist es eine Gegendarstellung schon einmal vorzubereiten und sich dann beraten zu lassen.
Wie könnte nun eine Gegendarstellung aussehen?
Gegendarstellung Abmahnung Eine Gegendarstellung kann frei gestaltet werden, aber es ist eine gewisse Form empfehlenswert, um einen guten Eindruck hinterlassen:
ORT, den XX.XX.XXXX | |
FIRMA -Personabteilung- STRASSE + HAUSNUMMER POSTLEITZAHL + ORT |
IHR NAME Position und Abteilung STRASSE + HAUSNUMMER POSTLEITZAHL + ORT |
Ihre Abmahnung vom XX.XX.XXXXSehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch zu der Abmahnung vom XX.XX.XXXX ein. Die mir zur Last gelegten Vorwürfe treffen nicht zu. [Hier schreiben Sie Ihre Begründung, warum Sie mit der Abmahnung nicht einverstanden sind] Da ich Ihnen nun den tatsächlichen Sachverhalt geschildert habe und eventuelle Missverständnisse aufgeklärt habe, kann die Abmahnung nun aus der Personalakte entfernt werden. Andernfalls legen Sie bitte meine Gegendarstellung mit in die Personalakte. Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen UNTERSCHRIFT VORNAME UND NAME |
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